4
druck das Th. III. S. 8*) Gesagte — reicht für die Bezeichnung die-ser so schwer zu bestimmenden und doch so bedeutungsvollen undeinflussreichen Wesenheiten hin; kein Lehrer kann mehr als Andeu-tungen geben, und selbst diese nur in der Form ungefährer, niemalsganz treffender Vergleichungen. Hier muss also nothwendig die sinn-liche Wahrnehmung des Jüugers dem blos andeutenden Worte desLehrers entgegen und zu Hülfe kommen. Diese Foderung und deram angeführten Ort an sie geknüpfte Rath ist um so gegründeter,da wir uns hier auf ein Gebiet begeben, auf dem selbst die Meisterweiter von einander abweichen, als auf frühem, ein Gebiet — dasder Orchestralion — das seihst in der Kunst noch zu neu angebaut,im wahrhaft freien Bewusstsein zu jung ist (man kann ohne Unge-rechtigkeit gegen einzelne Lichtblicke und Kraftäusserungen der Vor-gänger kaum Gluck, mit Sicherheit nur erst Haydn als erstenMeister nennen), als dass die Lehre wagen dürfte, allgemeine Ein-stimmung nur zu hoffen, geschweige zu fodern.
3. Gränze der Kompositionslehre.
Schon hierin w'erden wir also eine nollwendigc Gränze derKompositionslehre gew r ahr; sie geleitet bis in das sich selber nochlange nicht, oder vielmehr niemals abgeschlossene Kunstleben, dasnun der gereifte Kunstjiinger — und Jünger bleiben w r ir alle, selbstin der sogenannten Meisterschaft, denn w r er lernt aus! — mitzule-ben und an seinem Theil zu fördern hat. Zugleich sehen wir denKreis der Kunstformen und das Reich der Kunstorgane sich voll-ständig abrunden; wir haben erfahren und hoffentlich erprobt, womitund wie — in welchen Formen wir würken können. Was uns zuwirken, zu schaffen beschieden? — das hängt von höherer Bestim-mung, von dem Inhalt unsrer selbst, von unsrer allgemeinen Bildung,von dem Zeit- und Volksmoment ab, in dem wir leben, von derTreue und Liebe gegen unsre nnd unsrer Zeit und Kunst Be-stimmung. Das künstlerisch-wissenschaftliche Bewusstsein hierüberzu wecken und festigen, liegt ausser den Gränzen der Kompositions-lehre; es ist das die Aufgabe der Musikwissenschaft.
*) Bei Anführungen aus den vorangehenden Theilen ist die 3. Auflage des1. und 2. Theils, die 2. des 3. Theiis, — so wie die 4. Auflage der allgemeinenMusiklehre gemeint.