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Zweyte Abtheilung, Fünfter Band (1793)
Entstehung
Seite
382
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!Z.Was das Salische Gesetz betrifft" (dn H.Ntdu BoS sagt dieß in seiner kiüoire crikique lle l' erudliffe.llienl eie ln monurckie trun^oils üsns les üauies HsI. 6. p. 290.)so hat eS den Namen wahrscheinlich daherDaß es schon unter den SaUschen Franken üblich war, alsClodivig 510 ihren Stamm, mit Ausnahme der Rivuarieralle die Stamme einverleibte, welche ihn für ihren König,erkannten. Die älteste Sammlung (reclsckion) dieses Ge.seyeS die wir haben, ist von dem König Clodwig, die her.nach von seinen Söhnen Childebcrt und Chlotar wiederdurchgesehen wurde .... Im Jahr 798 bestätigte esKarl der Große von neuem , und fügte dabey noch viele neue Satzungen hinzu rc- Dieser Schriftsteller behauptetauch ebend. S. 27Z, daß die Verordnung, welche will, daßdie Krone Frankreichs nicht von der Lanze auf dis Kunkelfalle, wirklich in dem zwey und sechzigsten Titel der Salische»Gesetze enthalten sey.

Die entgegengesetzte Meynung wurde aber, und wie esscheint, aus stärker« Gründen, behauptet, von einem anderneben so scharfsinnigen und gelehrten Mitglied der Akademie,dem Herrn de Foncemagne, in dessen vortrefflichen Aufsatzhierüber, der in der Sammlung der Memoiren der scsäe-nue rovsle iles inlcr. et b. l. arm. 1727. P. 490^. steht.Es wird darin bewiesen, daß in dem ganzen Salischen Ge.setzbuch kein einziger Artikel enthalten ist, der die Töchtervon der Thronfolge auSschließr, und, daß der sechste Absatzdes zwey und sechzigsten Artikels, wo eS heißt:daß dieSchwertmageu (müloa) allein das Salische Land besitzen unddie Spillmagen kein Thcil am Erb haben mögen" nur vonden Güter» und Erbschaften der Privatpersonen zu verste.hen sey, daß es aber übrigens eine seit unvordenklichen Zei«ten eingeführce Gewohnheit, selbst unter den Germaniern,gewesen sey, daß die Töchter die Krone nickt erben konnten,daß TacituS schon Meldung davon thue u. s. w. Herr vonFoncemagne hatte schon in einem andern Aufsatz (ib. unuös1726. p. 464. li) gezeigt, daß die Französische Krone unun.(erbrochen im Mannstamm schon in der ersten Reihe unsrerKönige erblich war.

Die Meynung dieser zween Schriftsteller, obschon einaiuder entgegen, stimmt dock wenigstens gegen den hier in un.fern Memoiren aufgestellten ganz unbaltbaren Grundsatzüberein. Außer daß Vieser auf eine Zerstörung der Praemi.

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