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bleiben, worinn es sich zur Zeit dieser Ratifikation be-fände. Sie war spanisch geschrieben, unterzeichnet,
d Ivoi, (ich der König) und in Patcnlsorm abge-faßk; welches den Staaken mißfiel. Denn in Anse-hung der übrigen Form waren sie wol zufrieden, ausserdaß sie gegen die Worte: ohne den Parcheicn an ihren-Gerechtsamen zu präjudiciren, Einwendung hatten, dasie in der Voraussetzung, daß nichts beschlossen werdensollte, da zu siehe« schienen. Ungleich grössere Schwie-rigkeit machten sie darüber, daß darinn siipulirt war:gegenwärtige Disposition solle nicht weniger die Reli-gion als die Politik und Regierung betreffen. Dennsie glaubten, diese Clausel stehe in der Absicht da, umihnen die Rechte wahrer Souveräns in kirchlichenSachen streitig zu machen. UebrigenS ward die SchriftDurch die Abgeordneten von Frankreich und England,als man sie um ihre Meinung davon befragte, auch inihrer jetzigen Form für acceptabel gehalten. Jeanin, derden Namen seines Herrn so viel als es konnte, gel-tend zu machen suchte, sagte zu ihnen: er könne nichtbilligen, daß sie, nachdem sie alles zugegeben hätten,nun über eine Sache brechen wollten, weiche, genaubesehen, sie zu nichts weiter verbände, als was sie thuuwollten. Er rache ihnen nur, daß sie allen Vergün-stigungen, welche sie den Katholiken in ihrer RepublikLinräumen könnten, lieber die Wendung geben möchten,daß sie von ihnen selbst oder durch Vermittlung SrAllerchrisilichsten Majestät, als aus einem Vertragmit den Erzherzogen und Spanien herrührten.
Dieß war also diese Ratifikation, von der man soviel Lärm gemacht hatte, (n) ,,Die Zeit wird unskehren — schrieb mir Heinrich, indem Er mir eine Ab-schrift davon durch den jungen Lomenie zuschickre, —welche Vorkheile jeder davon ziehen wird. Prinz MosV 5 ritz