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Wrnn die Eigenschaft eines Vorsitzers der Ver-sammlung, von welcher der König sehr wünschte, daßsie mir übertragen werden möchte, und die ich auf die.semFall mit Seiner Genehmigung annehmen sollte,miretwa noch nicht hinreichend Gehör und Eingang ver-schaffte, so sollte ich auch noch mein Ansehn als Be-fehlshaber der Provinz zu Hülfe nehmen. Ich konntenach Befinden der Umstande und Gemükhssiimmmi»gen zu verstehen geben, daß dem Könige keiner derEntwürfe der aufrührischen Protestanten verborgenwäre; doch so, daß man nicht schließen könnt?: Echabe Seine Nachrichten von den Quellen selbst ge-schöpft.
Es war um so mehr Wahrscheinlichkeit vorhan-den, daß der Punkt, die in die Hände der Protestan-ten gegebene Sicherheitsplätze betreffend, zur Sprachekommen würde, da der Verlangerungstermin, dender König für dieJnnebehalrung dieser Platze bewilligthatte, zu Ende ging. Auf diesen Fall sollte ich ent-weder der ganzen Versammlung überhaupt oder einzel-nen Abgeordneten besonders, zu verstehen geben: SeMajestät würden sich gern zu einer zwocen Verlänge-rung, und zwar ohne Ausschließung der bloßen Pri-vatpersonen gehörigen Plätze, verstehen, wenn Sienur Willfährigkeit in Ansehung Ihrer Forderungenfanden. Ich hatte Befehl, diese Versicherung nur alseine noch nicht erlangte Sache zu ertheilen, die ichmir aber wohl bey Sr Majestät auszuwirken getraute,wiewohl ich die Bewilligung dieser Verlängerung be-reits ausgefertigt bey mir führte. Ich hatte dem Kö-nig versprechen müssen, sie geheim zu halten, bis ichauf Seinen Befehl Gebrauch davon machen dürfte.
Diejenigen Plätze, welche dem Herzog von Bouil-lon gehörten, und von nun an keinen Theil mehr an
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