VI
Einleitung.
mache», so fehlte es ihm an nichts, von allen Seiten strömtenihm reiche Geschenke zu, um seine Gunst zu gewinnen; sobald aberUnzufriedenheit entstand und der König sich in Bedrängniß befand,wenig Schutz oder Belohnung von ihm zu erwarten war, so ver-siegten diese Hülssquellen in dem Augenblick, wo er deren ammeisten bedurfte.
Zuverlässiger waren die Einkünfte aus dem sehr ausgedehntenReichsgut, den Münzstätten, Zöllen und anderen Reichsrechten.Sie waren sehr bedeutend noch unter Heinrich III, wenn auch nichtwenig geschmälert durch fromme Schenkungen und durch Verleh-nung; denn die zahlreiche Schaar der Vasallen stärkte des KönigsMacht freilich sehr, ja sie war für ihn das Hauptmittel, sein An-sehen zu wahren, aber Einkünfte gab es für den Lehnsherrn nichtviel, und für treu geleistete Kriegshülfe erwartete die Mannschaftnoch Belohnung, Entschädigung für erlittenen Verlust. Wo dasReichsgut nicht ausreichte, hielt man sich nach unvordenklichen»Gebrauch an diejenigen, welche das Meiste davon an sich gerissenhatten, an die geistlichen Stifter; hier konnte der König als Schirm-vogt bedeutende Rechte geltend machen, und was die Hauptsachewar, sie konnten seinen Forderungen keinen starken Widerstandentgegen setzen, erkauften sich auch gerne selbst um theuern Preisdes Königes Schutz, damit er sie nur nicht der noch verderbliche-ren Habsucht und Gewaltthätigkeit ihrer Nachbarn Preis gab. Diereichen Abteien wurden häufig fast ganz wie königliche Meierhöfebehandelt.
Da trat nun die Minderjährigkeit Heinrichs IV ein (1056);die Kaiserin Mutter versuchte mit dem Bischof Heinrich von Augs-burg die Regierung zu führen, allein die Fürsten, welche nur mitäußerstem Widerstreben der starken Hand Heinrichs III sich gefügthatten, ließen diese günstige Gelegenheit nicht vorüber, sich vonaller Oberherrschaft frei zu machen. Nicht mehr standen dem Kö-nige die großen Volksstämme mit ihren Herzögen gegenüber; umdie Uebermacht der alten Herzöge zu brechen, waren längst dieBischöfe und die aufstrebenden Grafenhäuser ihrer Gewalt entzogen