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[4] (1792) (1792)
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196
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Spaniens oder des Reichs zurückkehren müßten, dichdoch nur unter Bedingungen gestehe, die ihnen einevollkommene Ruhe sicherten, und die verbündeten Kö-nige von der Furcht vor einer allzu unumschränktenHerrschaft des Hanfes Qestreich in diesen Provinzenbefreyten.

Man kam daher, ausserdem, daß beyde Herrn sichanheischig machten, sich auf Verlangen eines von ihnenöffentlich zu erklären, um sich nicht durch die Ränkedes Hofs von Madrid überlisten zu lassen, darinn über-ein, von jetzt an den Generalstaaten hinreichende Hül-fe zustießen zu lassen, um sie aus ihrem bedrängtenZustand zu reiffen. Die Zahl der Mannschaft dazuwar nicht bestimmt , nur sollte sie bloö aus Englandgezogen , alle Kosten dabey aber von Frankreich bestrit-ten werden, eine Hälfte blos von französischem Geld,die andre aber auf Abrechnung an der Schuld Frank-reichs an England. Es war dabey ausgemacht, daßdieser Schritt beyder Kronen zu Gunsten der Nieder-lande ohne alles Geräusch, so geheim als möglich, ge-schehen sollte, um nicht geradezu den mir Spanien ge-schloffenen Frieden zu brechen. Auf den Fall aber, daßdiese Macht diese Handlung als einen förmlichen Bruchansehen, und sich deswegen an beyde Könige halte»wollte, ward folgendes beschlossen.

Würde der König von England allein angegriffen,so sollte ihm der König von Frankreich ein Heer vonsechstausend Franzosen stellen, so lange der Krieg wäh-ren würde, besolden und unterhalten, und dann anEngland binnen vier Jahren in gleichen Summen denRest seiner Schuld bezahlen. Eben dies sollte Eng-land leisten, wenn das Ungewitter über Frankreichausbräche. Es sollte bey dem angegriffenen Theilssehen, zu bestimmen, ob die Hülfe zu Land oder zur

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