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als den Mund des Königs, meines Herrn, anzusehen,und glaubte recht viel zu thun, indem er sich an die,in der Thal starke Wahrscheinlichkeit von dem, nochdazu freudigen, Beytritt des Königs von Frankreich,zuerst dazu verband. Allein welcher Unterschied zwi-schen einer solchen allgemeinen tausend verschiedenenAuslegungen unterworfenen Zusage, und einer ver-tragsmäßigen, wobey.ich, mit königlicher Vollmachtversehen, mit aller möglichen Aufmerksamkeit und Ge-nauigkeit alle Klauseln und Bedingungen harte ein-schalten und mich auf alle nähern Bestimmungen ein-lasten können, welche die Unverletzlichkeit eines politi-schen Vertrags sichern. Ich würde die kühne Be-hauptung nicht wagen, daß ich wohl in diesem Fallberechtigt gewesen wäre, von Sr Brickaiiiichcn.Maje-stät statt eines bloßen Entwurfs von einem Traktatdie Unterzeichnung eines gänzlich geschlossenen Ver-trags zu erwarten, von dem er selbst nicht mehr hätteabgehen können, wenn nicht alle Briefe des Grafenvon Beaumont an den König, worin er diesen Mangeleines DlanketS bedauert, das unverwerfiichste Zeugnißenthielten, daß die Eigenliebe mich hier nicht zu vielsagen läßt.
Ich würde mir übrigens dennoch einen Vorwurfmachen, wenn ich die Aufrichtigkeit des Königs Jakobin Zweifel zu ziehen schiene. Ich gestehe vielmehr,daß kein Herr in Europa mehr auf diesen guten Rufzu halten scheint. Ein besonderes aber unglücklichesVerhängniß scheint darüber zu walten, daß ein StaakS-vertrag das Werk eines freywirkenden und überlegendenGeistes, also eine Sache, die unter allen irdischen Din-gen am wenigsten dem Eigensinn des Zufalls unterwor-fen seyn sollte, dennoch das gebrechlichste Ding ist, wasich kenne. Die, welche ihn schließen, würden bey kei-ner andern Gelegenheit sich den Schimpf zuziehen wol«N.Denkwürdig. IVB. N len,