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von welchem ich in der Folge reden werde', nahm auchjn diesem Jahrs seinen Anfang. Es wurde sogar schonein Edier über die Anpflanzung der Maulbeerbaumegegeben.
Von allen diesen Verordnungen machte keine soviel Aufsehen, als die über den Awevk.'mpf. DerM»; König ging so weit, -aß er den Schuldigen mit der
»a>j Todesstrafe drohete (17), und darin handelte er gegen
meinen Rach. Ich habe oft genug meine Meynung'Weil über diesen grausamen und barbarischen Mißbrauch gessagt, um gegen den Vorwurf gesichert zu seyn, alsllüM« hätre ich gesucht, den Zweykamvfen Duldung zu ver«r » schaffen. Im Gegentheii; ich sah voraus, daß die zuWm , große Strenge des Gesetzes gerade das vornehmste Hin»mt Bit- -erniß bey der Ausübung werden würde. Wenn einMH Souverain den Unterthanen seinen Willen bekanntmacht, so scheint es mir äußerst wichtig, vorher wohlzu untersuchen, ob das, was er verbietet, auch von derWm Art ist, daß die Todesgefahr dem Ungehorsam vorbeu-riiiM- gen könne. Denn sonst, dünkt mich, werden die schärs»
»«,«!» flen Ahndungen immer weit weniger wirksam bleiben,
ihMjlch als Entehrung oder nur hohe Geldstrafen. WennMd» man die Narur des Zweykampfs genau uncersucht, soÄr«> wird man finden, daß er von dieser Art ist. Er be»>n«ilR ttjstt gewöhnlich nur Personen von Stande, oft selbstM D vom höchsten Range. Ihre Bitten werden daher um solebhafter und wirksamer seyn, als die angedrohte Strafe, «O groß und entehrend ist; unausbleiblich wird dahermancher Schuldige Verzeihung erhalten. SolcheBeyspiele, und die Hoffnung ungestraft zu bleiben, findhinlänglich um die Uebrigen aufzumuntern, dem Gesetzeungehorsam zu werden. Oft thun solche Strafen die„D größte Wirkung, wegen welcher man weder um Gnade^ Litten kann noch darf.
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Außer