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ewig jene Grundformen und Grundbegriffe, nur in höherer und er-weiterter Gestalt, wiederholen, von denen wir zu Anfang desersten Theils (S. 23) ausgegangen sind ; so dassEin ßildungsgesetz
durch die ganze Formenlehre geht, und die scharfe Auffas-sung desselben in den ersten, einfachsten Gestalten uns jeden kon-sequenten Fortschritt, das konsequente Fortsehreilen uns die An-eignung jeder, auch der entlegensten und zusammengesetztestenForm sichert, wie wir Anfangs (Th. 1, S. 8) verheisseu halten.
Fünfter Abschnitt.
Drei- und mehrstimmige Nacliahmungssätze.
Das eigentliche Wesen aller auf freie Nachahmung gegründetenFormen haben wir im vorigen Abschnitte, wenn auch in engererAusführung kennen gelernt. Es wurde dabei klar, dass der innereTrieb zu einer solchen das Interesse an einem Hauptsätze sei, derdurch sein Wesen im Allgemeinen anzieht, und so diezweite Stimme zur Nachahmung reizt. Wir sagen: durch seinWesen im Allgemeinen. Denn hätte sich der Hauptsatz als einabgeschlossner Gedanke dargestellt, der mit jedem seiner Züge undBestandteile unsern Anlheil gefesselt und zur Wiederholung ver-mocht hätte: so würde er Satz- oder Periodenform angenommenund genaue Wiederholung, das heisst strenge Nachahmung gelo-dert haben. Auf diese Fälle wollen wir uns aber für jetzt (S. 208)noch nicht einlassen.
Es folgt hieraus, dass in der That die ganze F’orm zweistim-miger Nachahmung in dieser Hinsicht zu einem leichtern undflüchtigem Karakter geneigt ist; schon die Minderslimmigkeitbegünstigt, wie wir aus Th. I, S. 337 wissen, diese Neigung eher,als Mehr- oder gar Vielstimmigkeit, und es lag also wirklich imWesen der Kunstform selbst, wenn unsre bisherigen Beispiele ins-gesammt einen leichtern, flüchtigem Karakter annahmen. Nun wirdallerdings dieser Karakter schon durch das lebendige Zusammen-und Gegeneinanderwirken zweier selbständiger Stimmen, durch denGrundkarakter aller Polvphonie (S. 143) wieder eine innere Hal-tung und Kräftigung anuehmen, die den homophonen Bildungen iraAllgemeinen nicht eigen sein kann; und wir wollen uns im Vorausbescheiden, dass mit jenem einen Zuge das Karakterbild einer sovielgestaltigen Kunstform nicht einmal Umrissen, vielweniger ausge-führt sein kann, — wozu vielmehr die folgenden Abschnitte und