XLvi Universalhiftorische Uebersicht rc.
schen Besitzungen gefolgt; aber schon vierzig Jahrenach Roberts Tode erlosch sein Geschlecht. DieNorrmännischen Staaten auf dem festen Landewurden nunmehr von der Nachkommenschaft sei-nes Bruders in Besitz genommen, welche in Si-cilien blühte. Roger, Graf von Sicilien, nichtweniger tapfer als Guiscard, aber eben so gutthä-tig und milde, als dieser grausam und eigennützigwar, hatte den Ruhm, seinen Nachkommen einglorreiches Recht zu erfechten. Zu einer Zeit, wodie Anmaßungen der Päbste alle weltliche Gewaltzu verschlingen drohten, wo sie den Kaisern inDeutschland das Recht der Investituren entrissen,und die Kirche von dem Staat gewaltsam abge-trennt hatten, behauptete ein NorrmännischerEdelmann in Stritten ein Regal, welches Kaiserhatten aufgeben müssen. Graf Roger drang demrömischen Stuhle für sich und seine Nachfolgerin Sicilien die Bewilligung ab, auf seiner Inseldie höchste Gewalt in geistlichen Dingen auszu-üben. Der Pabst war im Gedränge; um lMdeutschen Kaisern zu widerstehen, konnte er dieFreundschaft der Norrmänner nicht entbehren.Er erwählte also den staatsklugen Ausweg, sichdurch Nachgiebigkeit einen Nachbar zu verpflich-ten, welchen zu reihen allzugefahrlich war. Umaber zu verhindern, daß dieses zugestandne Rechtja nicht mit den übrigen Regalien vermengt wür-de,