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Erste Abtheilung, Zweyter Band (1790)
Entstehung
Seite
236
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rz6 -r.

Lebensgefahr zu beschützen. Auf beyde Puncte willich- dir zugleich antworten ,

Das was du verlangst ist entweder gerechtoder nicht. Ist es ungerecht, so darfst du es wederverlangen, noch ich es bewilligen. Ist es gerecht, soerkenne ich, daß ich es will, weil ich'ö muß, und daßist) muß, weil ichs will. Daher ists unbillig, ei-ner freywiüig übernommenen Verpflichtung, und ei-nem pfiichtmäßigen Entschluß noch einen Eyd anzu-hängen. Wie könnt ich dir deine Gerechtsame schmä-lern, da ich jedem, auch den Niedrigsten, sein Eigenkhumzu erhalten strebe? Wie sollt' ich das Vaterland,und vorzüglich den Sitz meines Reichs selbst mit Le-bensgefahr nicht vertheidigen, da ich die Grenzen des-selben, so viel meine Kräfte vermögen, nicht ohne jeneGefahr, wiederherzusielleu bedacht bin ? Davon magdas neulich bezwungene Dännemark zeugen , das demrömischen Reiche wieder beygefügt ist, und dem viel-leicht noch mehrere Länder und Reiche gefolgt wären,wenn mich nicht die gegenwärtigen Angelegenheitenverhindert hatten.

Ich komme zum dritten Punkt. Du verlangst,daß ich gegen Erlegung einer gewissen Summe zumEyde solle gelassen werden. Wie Rom? du verlangstvon deinem Beherrscher, was jeder Schenkwirth vonseinem Gast verlangt? Dergleichen fordert man beyuns von Gefangenen. Bin ich hier ein Gefangener?Schmacht' ich in den Banden des Feindes? Bin ichnicht mit einem zahlreichen streitbare» Heer umgeben ?Wenn der Beherrscher des römischen Reichs Wohl-thacen verleyht, verleyht er sie aus schuldiger Pflichtoder aus Gnade? Bis jetzt war ich gewohnt, meineWohlthaten nach freyer Willkühr, und vorzüglich Ver-dienstvollen Personen mitzutheilen. Denn jo wie man

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