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1 (1852)
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wie gesagt, in der Choralbehandlung nicht wohl zu entbehren undes kommt daher auf das Maass von Befriedigung in ihm nichtsweiter an*).

Ohnehin können Ganzschluss und Kirchenschluss für einzelneStrophen unvollkommen gebraucht werden ; nur das Ende des Gan-zen und des ersten Theils (wenn ein solcher markirt ist) fodernwo möglich vollkommnen Ganzschluss.

Drittens der Halbschluss. Er bildet sich bekanntlich ausdem Fall des tonischen Dreiklangs in den Dreiklang der Oberdo-minaule.

Allein nicht immer können wir ihn in den Chorälen so bilden,oder durch einen andern Schluss ersetzen. Die Nachwirkungendes Systems der Kirchentöne oder eigne Bestimmung des Kom-ponisten machen bisweilen jene zweite Art des Halbschlusses notli-wendig, deren schon S. 121 gedacht ist, die sich aus dem Dreiklängder Unter- und Oberdominante

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bildet, mithin aus zwei Akkorden, die nicht einmal harmoni-schen Zusammenhang mit einander haben. So unvollkommen dieserSchluss auch sei, so nothweudig ist er doch an einzelnen Stellen;wir haben ihn schon in No. 129 angewendet, wo der periodischeBau ohnehin von untergeordneter Bedeutung war. Merken wiruns, dass der letzte Akkord der Halbschlüsse in Dur und Moll eingrosser Dreiklang sein muss, weil beide Tongeschlechte aufder Oberdominante einen grossen Dreiklang haben.

Hiernach fragt sich nun bei jedem zu bearbeitenden Choral:welche der hier aufgewiesnen Schlüsse sind möglicherweise in dem-selben anwendbar?

Die allermeisten Choralstrophen gehn mit einem slufenweisen,einen Ganz- oder Halbton grossen Schritt auf- oder abwärls, inCdur z. B. von c nach d oder d nach c, von h nach c oder cnach h. Der letzte Ton nun muss für alle Schlüsse ßeslandlheileines grossen oder kleinen Dreiklangs werden, weil alle auf einensolchen fallen ; für die Halbschlüsse muss der Dreiklang ein grossersein, weil der Dominantdreiklang in Dur und Moll ein grosser ist.Gehen wir nun hiernach alle möglichen Fälle durch ; wir setzendazu den letzten Ton als Grundton , kleine und grosse Terz (beiden Halbschlüssen nur als letztere) und Quinte.

') Er ist übrigens schon S. 121 erwähnt.