»D 150 L-«-
13. Der war in seinen Aemtern und Pflichten strenge,Machte weder große Umstände noch Gepränge,
Wenn einer nicht gleich seinem MandatOder der Eitation pariren that.
14. Er stund wegen seinem ernsthaften AmtsgesichteNund herum in sehr gutem Gerüchte,
Und sein eheleiblicher Vater warFürstlicher geheimer Consiliar.
15. Man muß aber eben nicht meinen oder träumen,ES hätte der Fürst wegen 's Prädikat 'ues Ge-heimen
RatheS nichts ohne ihn gethon;
Er kannte nicht einmal seine Person.
16. Er starb als ein treuer Diener des Staates,Ohngeachtet des Titels eines geheimen RatheS,
Und sein eheleiblicher Vater warBei 'ner verwittweten Fürstin Leibhusar.
17. Dieser stand bei Hofe sehr hoch in Gnaden,
War ein hübscher Husar von Bart und Waden,
Und sein eheleiblicher Vater warIn Schildburg der zweite Consular.
18. Im Stadtarchiv findet man oft seinen Namen;
Er sagte zu allen Rathsdekreten: Amen!
Und sein eheleiblicher Vater war,
Seligen Andenkens, Landkommiffar.