57» Glauben.
VIII.
Der Schlußfälscher machet allen Gottlosigkeiten nnd Umgereimtheiten seines dreyzehmen Kapitels also ein Ende:
Ueberzeugmder Beweisgrund.
Alle Religionen genügen sich ZN verlangen, daß manglaube; sie getrauen sich nicht, werter etwas zu fodern.
Glauben ist nur eine bedingte Bewilligung , welcheUngewißheit und Zweifel vorauosetzt; und dieß kann zurVeränderung Anlaß geben.
Folglich verlangen alle Religionen weiter nichts, alseine bedingte Bewilligung ; sie setzen Ungewißheit vor-aus, und geben der Veränderung Statt.
O
Dieser überzeugende Beweisgrund besteht aus dreyenungereimten Sätzen. Denn der erste ist ungereimt, weil esbewiesen worden ist, daß das Heydenthum nicht verlangethar, und nicht verlangen konnte, daß man glauben selbe:der zweyte, weil wir dargechan haben. Laß die Gewißheitdes Glaubens der Gewißheit der stärksten Erweisungen dieWage hält; der dritte, weil er die Ungereimtheiten der bey,den ersten vereiniget.
IX.
^ Glauben ist keine rvillkührliche Sach«: der Glau-ben hat norhwcndig ein Ebenmaaß mit den Ursachen desGlaubens, und mit den Beweggründen der Glaubwür-digkeit. Mit der Wahrheit verhält es sich, wie mit derEhrlichkeit. Man liebet die Ehrlichkeit nothwendtgerweise, und man grebt der Wahrheit, auch wider seinenwillen, innerlich Beyfall.
* Phil. Rricgsm. -4- Rap.