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1 (1777) A - L
Entstehung
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333
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IX.

Duldung.

ckV7^as ist die Duldung? Wenn wir die Gelehrten fragen,so werden sie uns sagen, daß sie die Freyheit sey,welche man einem jeden läßt, zu reden oder zu handeln, wieesihngutdünket, ohne daß man schuldig sey, es gukzuhei,ßen, oder ein Recht habe, es zu verdammen. An diesenBegriff wollen wir uns halten , weil er der richtigste ist,den nian von der Duldung angeben kann, und weil sich ge,wiß Niemand gelrauet, ihn zu verwerfen.

Aus dieser Bestimmung folget, daß die Gegenstände derbilligen und vernünftigen Duldung nur Dinge seyn dörfen,die man für gleichgültig ansehen kann, und welche weder dieRechte der Gesellschaft, noch die Religion, noch alles, wasdurch die Gesetze bestätiget ist, im geringsten verletzen kön-nen. Diese Bemerkung ist durchaus nothwendig, damitman sich durch jenen großen Ausdruck: Duldung, nicht be-triegenlasse, welcher bey jedem Vorfälle, und bey allerleyGelegenheiten gebrauchet wird.

Die Philosophen berufen sich ohn Unterlaß auf die Dul-dung. Diese ist ihr liebster Lehrsatz, weil er ein scheinbarerDeckmantel ist, worunter man seine gefährlichsten und ver-dammlichsten Meynungen und Gesinnungen in den Gangbringen, und zu gleicher Zeit die Urheber sicher stellen kann,von denen sie Herkommen. Es sind auch alle ihre Schriftenmit Rächen, Einladungen, und Ermahnungen zur Duldungangefüllet: und auf gleiche Weise sind sie voller Klagen,Scheltworte, und Strafreden wider die Christen, die sie be-schul.