Druckschrift 
1 (1777) A - L
Entstehung
Seite
291
Einzelbild herunterladen
 

Ewige Dauer rer Straft». 291

maaß gebe, zwischen einer unaufhörlichen Dauer entsetzlicherStrafen, und zwischen Lastern, welche, wenn man sie im,mer so abscheulich, und immer so zahlreich setzen wollte. den-noch nur eingeschränkte Stufen der Bosheit gehabt, und zu-letzt nur eine Zeitlang gedauret haben; und daß diefts viel-mehr eine unendliche Grausamkeit, als eine unendliche Ge-rechtigkeit seyn würde. Wir setzen also voraus, daß dieserVordersatz, als gagz bewiesen, zugelassen werde.

Die ganze Beschwerniß haftet dann an dem Mittersatze.Aber nichts »st leichter zu beweisen, als daß alle diese Ver-nunftschlüffe der Ungläubigen, wegen der unendlichen Güteund Gerechtigkeit Gottes, sehr gebrechlich und fehlerhaft sind.Deßhalben wollen wir zum Anfänge den Begriff von der un-endlichen Güte Gottes erläutern, und also abfassen, wie erfür Gott wahrhaftig anständig ist. Dieser Umstand ist zumbesten fähig, die Gottlosen und die Ungläubigen aus der Fas,sung zu bringen, und es ist durchaus nothwendig, dieselbenallezeit auf diesen Weg einzuleiten.

Was für einen Begriff sollen wir uns also von der Gü-te Gottes machen? Diesen: daß sie ein unendlicher WillenGutes zu thun sey, wie er in einem Wesen, welches zugleichunendlich weise, unendlich gerecht, unendlich heilig ist, be-schaffen seyn kann, und beschaffen seyn muß.

Dieser unendlich wohlthätige Willen muß durch die Weis-heit geordnet werden; denn ohne dieß wäre er vielmehrSchwachheit, als Güte: er muß neben der Gerechtigkeitbestehen können; denn ohne dieß wäre er nichts weiter, alseine Duldung der Ausschweifungen: er muß sich mir derHeiligkeit vertragen, welche eine unendliche Liebe der Ord-nung ist; denn ohne dieß würde er in Gott einen seiner we,smtlichsten Vorzüge vernichten. Jeder andere Begriff, den

T 2 man