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1 (1777) A - L
Entstehung
Seite
285
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Ewige Dauer der Strafen. 28 5

Hltz Dort sicht man ausdrücklich eine Hölle. Zoroaster dich-^ tet in seinen Schriften, die Sadder anfbewahret har,Gott habe ihn diese Hölle, und die peincn , welche fürdie Boshaften bereitet sind, sehen lassen. Dieses glaub,»!.te man allgemein, heißt cs im philosophischen Handlexikon,ch d in 2legypten, Lhaldäen, und Persien zur Zeit des Mo,r!«t ses. Das Werk planners von der Götterlehre der Hey-den giebt eine große Meng? mehr überzeugender Beweise von! der Wahrheit und Richtigkeit dieser Erblehre an die Hand.

^ Man gesteht ohne Beschwerniß, daß es unter den Hey,^ den in diesem Stücke viele Ungläubige gegeben Habe. Aber^ ^ erstlich darf ihre Ungläubigkerr nicht sehr sonderbar scheinen,

^ ^ weil sie diesen Lehrsaß nur aus einer mündlichen Erblehre^ kannten, welche mit der Zeit sehr dunkel geworden war; weildiese Erblehre durch viele Erdichtungen aus der bloßen Ein,

^ ^ bildnng verunstaltet war, welches zu ihrer Ungläubigkerr Leu

meisten Grund gab; weil sie von diesem Lehrsätze keine so^ ^ deutlichen und so glaubwürdigen Erklärungen hatten, wie uns.die Offenbarung gegeben har. Zweytens sind die meisten je«i ner Heyden in ihrer Denkensart von diesem Stücke sehr wi,ssl! d Versprechend gewesen: denn die Unsterblichkeit der Seele zu-rrt k lassen, und zugleich die Strafen eines zukünftigen Lebensdajtr verneinen, dieß ist ein Widerspruch, der in die Augen fällt.

O

Aus allem, was wir da gesaget haben, folget, daß man^ für eine unumstößliche Wahrheit ansehen soll, daß der Glau-^ ben von der ewigen Dauer der Strafen durch die ältesten und^ ausgebceilttsten Erblehren sein Ansehen erhalte.

Drit»