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1 (1777) A - L
Entstehung
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278
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VII.

Ewige Dauer der Strafen.

AC US allen Lehrsätzen der Religion ist keiner, gegen welchen

die Eigenliebe des Menschen sich mehr sträubet, alsgegen den Lehrsatz von der ewigen Dauer der Strafen. DieLeidenschaften werden dadurch erschrecket, der Freygeist'erzör-net, uns die Vernunft aus der Fassung gebracht; ja sogardie Tugend kann nicht daran denken, ohne zu zittern. Gergen diesen fürchterlichen Lehrsatz empöret sich die Gottlosigkeitmit der größesten Wuth, und giebt sich die meiste Mühe,sich davon loszuarbeiten: denn wäre dieser Lehrsatz einmalvertilget, so hätten alle Leidenschaften gutes Spiel, und dieReligion wäre ohne alles Ansehen. Damit wir in der Un-tersuchung einer so wichtigen Sache ordentlich zu Werke ge-hen, und einen sichern Weg einschlagen mögen, sind wirVorhabens zu zeigen:

1. Daß die Vernunft uns zu dem Glauben dieses Lehr-satzes vorbereite und leite.

2. Daß dieser Glauben durch die ältesten Erblehren,welche bey allen Völkern zum meisten ausgebreitet sind, feinAnsehen erhalte.

z. Daß ihn die heilige Schrift und die Glaubenslehreauf die klärste und bestimmteste Weise vortragen.

4. Daß das eigentliche Kennzeichen der Lehrsätze in derchristlichen Religion uns, gleichsam nothwendiger Weise, zudem Glauben dieses Lehrsatzes leite.

5. Daß alles, was immer die menschliche Vernunft die-sem Lehrsätze entgegenstellen kann, nicht fähig sey, denselbenwankend zu machen.

Nach-