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Wissen, Glaube und Ahndung
Entstehung
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314
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Ahndung.

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' ' Wir können uns nemlich die Gründungdieses ewigen Reiches der Zwecke nur nachAnalogie mit der Gründung einer rechtlichenVerfassung in der Natur denken:,. nur dassdiese erst durch eine Regierung tekigeführtwiid, jene durch- den WillenGottes- ewigbesteht. Wie also zu jener nothw.endig Ge-2 setzgebung^Regierung und Gerichterfordeit wird, so.'denken wir. uns das Oberhaupt desReiches der Zwecke auch als den heiligen Ur-heber und Gesetzgeber des Rcdches der Zwe-cke als ' den allweisen Regenten der ewigenOrdnung der Ginge, und als den gerechtenRichter aller Glieder'seines Reiches. In derAusführung, einer' jeden von. diesen Vorstehlungsweisen' erkennen wir aber wieder dieSchranken unserer Vernunft., und verlierenuns ins unbegreifliche. :

Wir denken uns die Verfassung eine?ideellen Reiches der Zwecke in der Naturrepublikanisch, indem jedes Mitglied durchdie Autonomie seiner Vernunft Mitgesetzge-ber des Reiches der Zwecke ist, aber in .derNatur fehlt esdieser Idee- der allgemein gersetzgebendeu Vernunft an Gewalt, um ihrGesetz, geltend zu machen, sie muss erst durchpolitische Gewalt im Staate unterstützt wer- ' den,