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300 Ahndung.
des menschlichen Herzens macht jeries Belo»bungsurtheil über meine Tugend unsicherund verdächtig, denn wenn ich gleich mit vie-ler Überwindung dem Bewustseyn meiner-Pflicht folgte, so kenne ich mich doch selbstnicht bis. in den tiefsten Grund meines Her-zens , und es kann immer noch seyn , dassein anderer Antrieb, als. das Gebot, und wenn,es auch nur ein wohlgeleiteter Stolz oder Selbst-,gefühl. wäre, mich zur Handlung bestimmthat, B)ie Lauterkeit der Gesinnung bestehtdarin, dass wir nicht, nur unsre Ha.ndelsweiseder Neigung gemäss so. lenken, dass sie mitdem Gebote nicht in Widerspruch kommt,sondern, rein um der Pflicht willen, aus reinerAchtung für das Gesetz der Pflicht folgen.Hierin aber entzieht sich dieIlandelsweise ei-nes jeden auch innerlich seinem Urtheil, erkann sich wohl der Unlauterkeit seiner Ge-sinnung bewust werden, die ihn anklagt, sichaber nie sicher seiner lautern Reinheit derTugend in irgend einer Handlung trösten,hier muss er wieder das Urtheil über sein eis-nes Inneres einzig dem Herzenskündigerüberlassen,
Dem.uth als Tugend, ist das Bewustse-ynder Schwäche unsers moralischen Werthes in
Ver-.