Ahndung. ££)7
immer im Kampfe mit der Neigung ist, aberfreylicli nicht immer Sieger bleibt. JederMensch, selbst der verdorbenste, hat eigent-lich das Gesetz zum I’rincip seiner vernünf-tigen Entschliessungen aufgenommen, undgibt im Grunde bey jeder Übertretung nurfür den einzelnen Fall seiner Neigung nach,wiewohl er sich im allgemeinen dem Gesetzeunterworfen hält; der gebildetere sieht sogarleicht ein , dass für ihn im Leben nichts sowahren Werth haben kann^ als die Übungund Stärkung seiner Tugend, aber dennoch'wird sein vernünftiger Entschluss niemalsstark genug werden, um jedem einzelnen sinn-lichen Antrieb widerstehen zu können.
Aber diese Schwäche der Tugend, wel-che sich noch von wirklich böser Gesinnungunterscheiden will, kann für den intelligibelnCharakter nichts gelten, denn für diesen istes eine absolut freye That, dass er nicht dasGesetz zur unverbrüchlichen Norm seinerHandlungen genommen hat, seine ewige Frey-heit ist aller Natur überlegen, und es ist seineSchuld, dass er sich selbst unter sie fügt, undseiner Tugend nur eine endliche Kraft nebenden fremden Antrieben der Neigung gibt.Wir dürfen es also nicht bloss Schwäche un-
ser s