Ahndung.
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Man stellt gewöhnlich hier zwey Prin»cipien gegen einander, ein Princip der wir-kenden Ursachen [ nexus ejjectivi ] undein Princip der Endursachen [ nexus jina-hi], welche uns auch wirklich beydc für dieBeobachtang nothwendig sind. Wir dürfensie aber nicht als Naturgesetze, [für die sub-suiniiende Urtheilskraft) betrachten, wo indem erstem , wie im Mechanismus der NaturZwar die Wirkung nur unmittelbar durch diewirkende Ursach! da ist, im andern aber füreine angebliche Technik der Natur, die letzteWirkung als Zweck eigentlich die Ursacheihrer hervorbringenden Ursachen durch ihrenBegriff würde. Auf eine solche Technikweist der Sich seihst genügsame Mechanismusder Natur nie zurück , die beyden Principiensind nur als Maximen der reflelctirenden Ur-theilskraft zu unterscheiden, indem ic hjd epErklärung einer Reihe von Begebenheitenentweder nach__dem nexus eß'eetivus abwärtsvon der Ursach zur Wirkung gehe, oder nachdem nexus jlnalis zu der endlichen Wirkungimmer die höheren Ursachen nugebe.
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Kant, der bisher diese Begriffe am ge-nauesten entwickelt hat j in der Kritik derteleologischen Urtheilskraft] findet noch einen
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