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Wissen, Glaube und Ahndung
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144
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Glavben,

.ausser ihm seyn muss. So unterwirft die Ver-nunft sich selbst einem Gesetze, und nenntihren Willen gut, wiefern er sich unterwor-fen hat, dann aber ist dieses Gebot doch im-mer noch über dem Willen, und er erhält.seinen Werth nur durch das Gebot. Denhöchsten Werth müssen wir also in dem Ge-genstände dieses Gebotes selbst suchen , undda finden wir denn, dass wir dem Vernünfti-gen selbst schlechthin einen absoluten Werthzuschreiben^und es als Zweck an sich aner-kennen. Dasselbe Interesse, welches sichselbstsüchtig im Interesse^ am angenehmen,oder vollkommnen ausspricht, das spricht sichaus dem reinen Bewustseyn der Vernunft als.ein freyes, uneigennütziges Interesse an derVernunft überhaupt aus.

Genuss hat jederzeit nur einen zufälligefi_bedingten Werth, und jede einzelne An-näherung zu meiner persönlich grossem Voll-kommenheit hat eine bestimmte Grösse, diegrösser oder kleiner seyn kann, in Verglei-chung mit alle diesem hat aber die Vernunftseihst einen unendlichen Werth, der ihr mitNothwendigkeit zugesclirieben wird. Nurim letztem Falle erheben wir uns zur Noth-wendigkgit eines Gesetzes, in welchem der

Werth