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Drittes Bändchen (1840)
Entstehung
Seite
108
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wird gesagt werden können / daß irgend ein Indivi-duum diese Strafe wirklich habe erstehen müssen,eben weil die Ewigkeit ewig ist, und daher jedes ge-strafte Individuum immer nur die weit kleinere Hälfteseiner Strafzeit durchgemacht haben kann) — wennferner solche Anstalten auch von einer großen Mengezu ihrem Heile benützt werden, so mag doch eineAnzahl Anderer übrig bleiben, welche ihr Herz un-abänderlich verftocken, und statt durch den Leidensweggebessert, vielmehr nur erboster werden. Und geradediese sind es, auf welche sich die Frage von der Ewig-keit der Strafen hauptsächlich bezieht. Wie reimtsich auch bei ihnen die göttliche Gerechtigkeit mit dergöttlichen Gnade und Barmherzigkeit? Muß es nichtein Mißton, ein fürchterlicher Mißton in der Selig-keit aller Seligen, ja in der unendlichen SeligkeitGotteS selbst seyn, zu wissen, daß Geschöpfe vorhan-den sind, welche, wenn gleich durch eigene Schuld,einer unaufhörlichen Strafe verfallen sind? DaS na-türliche Gefühl schaudert in der That bei diesem Ge-danken, und manche Lösungsversuche dieses großenRäthsels befriedigen uns nicht. Aber wie? Wennwir einfach die Natur der Seele betrachteten? Wasist denn die menschliche Seele? Ein Räumliches istsie nicht; sie ist eine Kraft — Eine Kraft, aberdie sich wieder theilt in zwei ihr wesentliche Grund-kräfte, Sinn, und Trieb, aus deren verschiedenemIneinanderspielen die drei Vermögen des Erkennend,Fühlenö und Wollens sich hervorlegen, um abermals