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Zweites Bändchen, eine Erweiterung, Begründung und Apologie des ersten (1839)
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sich freilich in jedem solchen Kampfe; wenn aberder Kampf zuletzt nur um schlechte Interessen ge-führt wird, so ist es die Offenheit eines Straßen-räubers. Weist die Behauptung meines Gegners:»kein Staat wollte den andern bestehen lassen!« aufeine andere Offenheit hin? Und diese soll unsererZugend das Muster seyn, das man ihr am häu-figsten, am nächsten vor das Auge hält? MeinGegner sagt: (p. 59.)der Schüler soll an denalten Feldherrn bewundern ihre Einsicht, ihre Ener-gie und Consequenz, ihre Aufopferung, Menschlich-keit, ihren Patriotismus, ihre Religiosität?« Ein-sicht, Energie und Consequenz warenohne Zweifel Züge besonders des römischen Charak-ters, Züge, die von hohem Werthe sind, wennsie im Dienste einer guten Sache stehen, die aberebenso wieder im Dienste der schlechtesten Vorkom-men können, und, wenn das Princip des Alter-thums, wie es mein Gegner oben angab, richtigist, wirklich auch vorgekommen sind. Denn so ge-wiß die Bildung eines Römer-Reichs unter derleitenden Hand Gottes allmählig zum Guten desMenschengeschlechts ausfiel, ebenso wenig dientJenen dieser unbeabsichtigte Erfolg zur Entschuldi-gung des Unterdrücknngsgeiftes, dem sie fröhnten.Hiebei mußte die unbestreitbareEinsicht, Energieund Consequenz« zwar die trefflichen geistigen An-lagen der alten Völker, aber auch den Mißbrauch,welchen sie davon machten, darthun. Des letzteren