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Vendidad.
schwängert), der muss so lange den Beschützer machen, bis dasKind geboren ist.
51. Wenn dr nicht Nahrung herbeischafft.
52. Wenn dann das Kind, weil es keine gehörige Nahrung hat,Schaden leidet.
53. So muss er die Wunde des Beschädigten büssen mit derStrafe des Baödho-varsta.
54. Schöpfer! Wenn (das Mädchen) in den Wochen liegt.
55. Von welchem der Mazdayagnas soll sie ihre Nahrung er-halten?
56. Darauf entgegnete Ahura-mazda: Wer zu einem Mäd-chen geht.
57. (Welches bei den Aeltern oder nicht mehr bei den Aellernist, welches verlobt oder nicht verlobt ist, und dasselbe schwän-gert), der muss so lange den Beschützer machen, bis das Kind ge-boren ist.
58. Wenn er nicht Nahrung bringt.
59. Dann setzt sich auf ihn alle Geburt der zweifiissigen undder vierfüssigen i ).
60. Der zweifiissigen : nämlich der Mädchen, der vierfüssigen :nämlich der Hündinnen 2 ).
61. Schöpfer! Wenn diese Hündin niederkommt.
62. Von welchem der Mazdayagnas soll sie Nahrung erhalten?
63. Darauf entgegnete Ahura-mazdä: Wer die nächste Woh-nung aufgerichtet hat, dort erhält sie ihre Nahrung.
64. So lange muss er sie erhallen, bis die jungen Hunde her-auskommen.
65. Wenn er keine Nahrung bringt.
66. Wenn diese Hunde aus Mangel an passender NahrungSchaden leiden.
1) Hairishis ist mir, der Etymologie nach, unklar, die H. U. hat-jNpnsui. e. (jjüfiilo; dass diese Uebersetzung die richtige ist, sieht man aus einerStelle des Yesht Avann, deren Nachweisung ich Prof. Roth verdanke ( Cod:fonds d’Jnq. nr. 4. fol. 225. »'.) : ya. vifpananm. bäirishinahin. kbshudrao.yäojdadhaiti. yä. vifpananm. häirishinanm. zanthai. garewaum. yaöjdadhaiti. —Fräshnaoiti, sie setzt sich nieder, doch wol : sie verunreinigt, cf Farg.V. 86 ff.
2) Ich halte die in §. 60 enthaltenen Worte für eine Glosse, die bestimmtist, auf das Folgende den Uebergang zu bilden.