NEUNTER FARGARD
EINLEITUNG. 1 )
Nachdem die vorhergehenden Capitel sich zumeist mit den Leich-- namen seihst und den verschiedenen Gelegenheiten beschäftigt haben,bei welchen man mit denselben in Berührung kommen kann, wendetsich nun der vorliegende Abschnitt zu einer ausführlichen Beschrei-bung der nöthigen Reinigungsceremonien für die welche mit Leichenin Berührung gekommen sind, wovon ein Theil, nur kürzer, schonoben Farg. VIII. Hilf, berührt worden ist (§. 1—144). Im genauenZusammenhänge damit stehen die nun folgenden Vorschriften überdie Belohnung des bei der Reinigungsceremonie nöthigen Priesters,Yaöjdäthrya genannt, und die Bestrafung Dessen, der eben unbefugterWeise eine solche Reinigung vorzunehmen gedächte (§. 145—185).Etwas loser hängen mit dem Vorhergehenden die Schlussbemerkun-gen über die Vertreibung des Ashemaögha zusammen.
Die Ceremonie welche zu Anfang unseres Capitels beschriebenwird ist so wichtig und der Text selbst bietet einige erheblicheSchwierigkeiten, dass es nothwendig sein wird die ausführliche Be-schreibung welche Anquetil (ZAv. II. p. 545 ff.) von dieser Ceremo-nie gegeben hat, hielier zu setzen. Zwar ist diese Beschreibung ausspäteren Schriften gezogen und sie weicht daher in einigen Punktenvon der imVendidad beschriebenen ab, doch sind diese Abweichungen
1) Cod. Lond. nr. 2:
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