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Priesterkönigs in prähistorischen Verhältnissen gewesen seinlOder, um eine ganz andere Gruppe von Rechtserscheinungenzu berühren, so ist die bekannte Blutrache eine soziale Verpflichtungunter Zuhülfenahme religiöser Motive. Sie wird insolgedessenvon allen Naturvölkern als heiligste Gewissenspflicht empfunden,für die es keine irgendwelche Ablösung (durch Geld) giebt, dervielmehr unter allen Umständen Genüge geschehen muß,will man sich nicht die tiefste sittliche Mißachtung, ja offenenHohn und Spott von den Frauen und Mädchen zuziehen.(Vgl. Post, Studien zur Entwickelnngsgeschichte des Familien-rechtes. (S. 114 ff.). Daher auch der für uns auf den erstenBlick so befremdliche Umstand, daß manche dieser Bräuche undEinrichtungen mit unserem gegenwärtigen Ideal durchaus nichtmehr übereinstimmen, ja in höchstem Maße unvernünftigund lächerlich, andererseits abscheulich und bejammerswertherscheinen. Es ist aber ein Kennzeichen vorschnellen und ein-seitigen Aburtheilens, wenn derartige subjektive Empfindungenund Werthschätzungen ohne weiteres auf solche Thatsachen desVölkerlebens angewendet werden, ohne daß man sich die Müheeiner gründlichen Untersuchung macht. Die apriorische Be-hauptung unseres Gewährsmannes, daß alle Sitten und Gebräuche,so seltsam und widervernünftig sie auch erscheinen mögen,ursprünglich eine Bedeutung und einen vernünftigen Zweckgehabt haben müssen, hat die exaktere Untersuchung der be-treffenden Fälle nachträglich vollauf bestätigt. Wie oft ist diebekannte Sitte der Couvade mit hochmüthigem Achselzuckenbelächelt worden, als alberner, barbarischer Rest einer entarteten,vorgeschichtlichen Entwickelung, und wie diese schönen Verlegenheits-ausdrücke mehr lauten mögen! Und was war die eigentlichtreibende Idee in dieser freilich zunächst recht sonderbaren In-stitution? Nichts weiter, als der Wunsch, die neu begründete(nämlich durch das Aufkommen des Patriarchates) Abhängigkeit
2* lsos,