Druckschrift 
3 (1896) 1879 - 1890
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Die zweite Session der V. Legislatur-Periode des Reichstags

DieKölnische Zeitung" bemerkt dazu: Der Reichskanzler forderte schon vorlängerer Zeit von einem unsrer nahmhaftesten Rechtsgelehrten ein Rechtsgutachtenüber diese Angelegenheit ein. Dieses Gutachten siel aber nicht in Einklang mitseinen Wünschen aus. Der hochstehende Jurist wird wohl der Meinung gewesensein, die wir alle teilen, daß die Reichsverfassnng nur durch ein Gesetz, undalso unter Zustimmung des Reichstags, geändert werden könne.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" war ermächtigt, die ganze Notizfür eine Erfindung zu erklären.Wir wissen nicht bemerkt dieselbe ob über-haupt Aussicht zu einer Auflösung vorhanden ist, aber wenn eine solche stattfände,so sehen wir nicht ein, was die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts derRegierungen Tragisches an sich haben oder nach sich ziehen könne .... Wenneine Auflösung stattfände, so würde darauf weiter nichts folgen, als eine Neuwahlund ein Wiederzusammentritt des Reichstags innerhalb der bekannten neunzigTage. Ebenso ist die Bemerkung derKölnischen Zeitung" aus der Luft ge-griffen, daß der Reichskanzler vor längerer Zeit von einem namhaften Rechts-gelehrten ein Gutachten über die Frage erfordert habe, ob und wie der Bundes-vertrag zu lösen sei. Derhochstehende Jurist" kann also auch kein Gutachtenabgegeben haben, welches mit den Wünschen des Reichskanzlers nicht im Ein-klang gestanden hätte, und diese Wünsche werden allen übrigen Zeitungen voraus-sichtlich ebenso unbekannt sein, wie uns selbst" st.

Richtig ist, daß die Art und Weise, wie er, der Gründer des DeutschenReichs, seit Ende der siebziger Jahre im Reichstag behandelt worden war, inihm ein Gefühl des Unbehagens erzeugte, wie er es zu Simsou's Zeiten nichtgekannt hatte.

Von der Stimmung, die den Kanzler jetzt beseelte, giebt ein SchreibenZeugnis, das derselbe am 7. Juni 1883 an den Geheimen Regierungsrat d ikerstgerichtet hat. Derselbe vertrat damals als Kommissar des Bundesrats in überausgeschickter Weise im Reichstag die Novelle zur Gewerbeordnung st, welche die mit

st Im Widerspruch zu der in derVosstschen Zeitung", Nr. 165, vom 10. April 1883,mitgeteilten Äußerung des Reichskanzlers, bezüglich der Vertagung des Reichstags, verlautete,der Reichskanzler habe in einer Besprechung mit dem Präsidenten des Reichstags, Herrn vonLevetzom, seiner Befriedigung darüber Ansdruck gegeben, daß die Gerüchte, nach Pfingsten solledurch Unbeschlnßfähigkeit das Forttagen des Reichstags unmöglich gemacht werden, unbegründetseien. Gr, der Reichskanzler, habe den dringenden Wunsch, daß die Novelle zur Gewerbeordnungbas Krankenkassengesetz, die Holzzoll- und Zuckersteuervorlage, der Etat für 1884/85 und dasUnfallversicherungsgesetz zum mindesten in den Kommissionen erledigt werden.

st Damals Vortragender Rat im Reichsamt des Innern, jetzt Präsident des Neichs-Ver-sichcrnngsamts.

st Der Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung (Reichstags-DrucksacheNr. 5 der II. Legislatur-Periode, 'Session 1882), war dem Reichstage unter dem 26. April 1882zugegangen. Bödiker hatte damals im Reichstage sehr zu kämpfen. Er ergriff das Wortbei der ersten Beratung ain 5. Mai 1882; bei der zweiten Beratung am 5. April 1883 (2 Mal),6. April (2 Mal), 7. April (2 Mal), 9. April (3 Mal), 10. April (4 Mal), 11. April (5 Mal),12. April (6 Mal), 13. April (3 Mal), 14. April und 2. Mai (je 1 Mai), 4. Mai (2 Mal),9. Mai (1 Mal); endlich bei der dritten Beratung am 28. und 29. Mai (je 2 Mal), 30. Mai(7 Mal), 31. Mai (6 Mal), 1. Zuni (4 Mal).