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Die zweite Session der V. Legislatur-Periode des Reichstags
brochenen Damm das Wasser rücksichtslos sich drängt, und so wird, ist einmaldie Restitution im Prinzip zugegeben, die Grenze für dieselbe kaum mehr fest-zuhalten sein und folgen dann diesem Systeme die aocinits ä oarckion mit ihrenKorruptionen unfehlbar.
Wie würde dann aber die Lage des, wie gesagt, weitaus größten Teils derIndustrie sich gestalten? Sie würde dein Verbrauche für den Export gegenübervöllig schutzlos, so schutzlos, daß der Zustand vor 1879 noch ein gesegneter wäre.Der für den Export arbeitende Industrielle würde seinen Bedarf vielfach ansdem Auslande beziehen, die Arbeit daran ginge dem deutschen Arbeiter verloren,den Gewinn würde das Ausland machen, soweit es dem Kaufmann und Rhedernicht gelänge, denselben für sich einzuthun.
Es ist bekannt, daß die geschützten Artikel am meisten exportiert werden, dashat sich auch seit 1879 gezeigt. Der Grund liegt darin, daß dem Industriellendurch Sicherung erweiterter und ruhiger Thätigkeit bessere und wohlfeilere Pro-duktion möglich gemacht wird. Diese Stellung ging wieder verloren.
Dies die volkswirtschaftlichen Nachteile.
Denke ich mich aber hinein in das Labyrinth der Kontrollen, der Identitäts-nachweise, in das System der Gesetzes-Umgehungen und in die damit verbundeneDemoralisation, dann werde ich zweifelhaft, ans welche Seite das Gewicht derSchädigungen sich neigen würde.
Die finanzielle Einbuße würde, das- bedarf kaum der Erwähnung, eine sehrgroße sein.
Ich würde aus diesen Gründen ein Eingehen ans die gestellten Forderungen,auch nur ein teilweises, für ein wirkliches Unglück und dasselbe für um so wenigergerechtfertigt halten, als ohnehin der Export sich in erfreulichster Weise hebt undsich noch ganz anders heben ließe, wenn der Reichstag nur einen kleinen Teilder Opfer, um welche es sich bei dem System der Zollrestitution handeln würde,verwilligte, um den Export zu fördern.
Man stellt die Exportbonifikation der Zucker- und Branntweinsteuer aufgleiche Linie mit der Stückvergütung der Zölle, als ob zwischen beiden eine Ähn-lichkeit bestände.
In dem einen Falle wird eine Produktion aus einheimischen Stoffen, welchein der Grundsteuer schon vorher reichlich mit Abgaben bedacht sind, mit einer dieZölle um das vielfache übersteigenden Steuer belegt, einer Steuer, welche alleinden Grund für sich hat, daß mau Geld braucht, in dem andern Falle verlangtman einen Zoll, um die Vorteile der industriellen Thätigkeit dem Vaterlande zu-zuwenden und würde es mit Freuden begrüßen, wenn diese so gehoben würde,daß kein Schutzzoll mehr einginge. Wo liegt da das Vortium oornparatiouis?
Wollte man aus der Vergleichung der Steuervergülung mit der „Zollresti-tutiou" Folgerungen ziehen, dann mühte man dahin gelangen, in die Vergütungauch diejenigen Steuern zu ziehen, mit welchen die Rohstoffe belastet sind, auswelchen die versteuerten Produkte dargestellt werden.