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Leichtes und sicheres Mittel sich und Andern ein sorgenfreies Alter zu verschaffen : Eine Abhandlung über die Renten-Versicherungs-Anstalt in Berlin
Entstehung
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res-Gesellschaft pro 1839, gemäß der darüber angestelltenBerechnung,*) mit dem 40. Jahre eintreten und in der-selben Jahres-Gesellschaft die 2te, 3te und 4te Klasse nachetwa 35 resp. 30, die 5te nach 25 und die 6te nach 2tJahren im Genuß des Maximums kommen, nachdem inden vorhergegangenen Jahren sämmtliche Klassen schon be-deutende Renten über den Betrag ihrer Einlagen in pro-gressiver Steigerung genossen haben.

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Ich gehe jetzt zum zweiten und wichtigsten Abschnittemeiner Abhandlung über, und werde in demselben die un-vollständigen Einlagen in ihren Wirkungen für's Publikumund in ihren Folgen für die Anstalt selbst beleuchten.

Wer einmal einer Jahres-Gesellschaft der PreußischenRenten-Versicherungs-Anstalt mit einer gewissen Anzahlunvollständiger Einlagen beigetreten ist, dem bleibt es, wiebei den vollständigen unbenommen, Ließ in allen folgen-den zu wiederholen. Für jede Jahres-Gesellschaft findetaber eine Beschränkung der Art statt, daß: für die ersteund zweite Klasse bis zu 12, und von 12. zum 24. Jahrnur 10 Einlagen von Thlr. 10; für die dritte Klasse vom24. bis 35. Jahre nur 5 Einlagen von 10, und 5 nichtunter Thlr. 20; für die vierte Klasse vom 35. bis 45.Jahre nur 3 Einlagen von 10, und 7 nicht unter 30 Thlr.;für die fünfte Klaffe vom 45. bis 55. Jahre nur 1 Ein-lage von 20 und 9 nicht unter 50 Thlr. gemacht werdendürfen. In der sechsten Klasse finden gar keine unvollstän-dige Einlagen statt.

Ueber die angegebenen geringsten Geldsätze hinaus kön-nen die unvollständigen Einlagen in beliebiger Größe, jedoch

*) S. BIrsson S. 67 und 68.