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Sextiis Aurelius Victor.
dativt sich die ungeheure Last der Abgaben, worunter einTheil von Italien seufzt. Während nämlich bisher das ganzeLand eine durchaus unveränderte und mäßige Auflage ent-richtet hatte, so wurde jetzt zu Bestreitung des Aufwandesfür Heer und Kaiser, die sich beständig oder doch größten-theils in Italien aufhiclten, ein neues Abgabcnsystem
Lieferungen nach Rom meistentheils befreit würbe. War nundas Tributnm bisher de» Getreidepreisen gemäß in jederCensusepoche festgesetzt worden, so konnte das Land, wennes bei diesem althergebrachten Verfahren blieb, auch in derFolge wobl bestehen, indem es Tributnm nnd Narurallastgleichmäßig trug. Aber schon unter Constantin dem Große»finden wir diese treffliche Einrichtung aufgehoben und dasdamals bestehende Tributnm unabänderlich für alle Zeitenangenommen: eine der folgereichsten Veränderungen, dieohne allen Zweifel eben damals von Diocletian in der Ab-sicht angcordnct wurde, um der mit dem Sinken der Ge-treidexreise überhändnehmenden Verminderung der Staats-einkünfte vorzubeugen. Da nun die Zerrüttung des Reichsdurch die Kriege unter den Mitregenten, vorzüglich aberdie Verlegung der Negierung nach Constantinopel, Italienaußerordentlich entvölkerten und die Getrcidepreise im vier-ten Jahrhundert Christi aufs Tiefste herabdrückten, so mußtedas Land durch das feststehende, mit den dermaligcn Getrei-depreist» nicht mehr im Verhältuiß befindliche Tributum zuGrunde gerichtet werde», vorzüglich die entfernter« Gegen-den der Itsliu sonooaria, die das Tribntum in derselbenHöhe zu entrichten hatten, als Italiu nrbi'oaiis, welcherdie Nahe der Hauptstadt durch die höher» Preise ihrer Er-zeugnisse immer noch einen bedeutenden Vortheil gewährte.Dieß ist, wie ich zu erkennen glaube, das große Unglück,welches durch jene von Diocletian verfügte Anordnung we-gen des Tributnms einen Theil von Italien betroffen hatte.