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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
Entstehung
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Beilage 1.

Testamente des Erzbischofs Ernst von Magdeburg

von 1503 und 1505.

(St.-A. z. Mgdb., Repert. 2: Erzst. Mgd. II, LVIII, A. 5, 6.)

Aus zwei Jahren liegen uns Testamente des ErzbischofsErnst von Magdeburg, des Vorgängers Albrechts, vor, ivennauch nicht im Original, so doch in gleichzeitigen Abschriftenoder vielleicht auch Concepten: von 1503 und 1505. NatürlicherWeise hat die zweite Fassung die erste umgestossen. Ob aberdas Testament von 1505 zur Ausführung gekommen ist, könnenwir nicht angeben. Der Ordner der Akten hat dasselbe zwarauf dem Umschläge alsErzbischof Emsts kanonisches Testa-ment bezeichnet, aber wir wissen nicht, ob er dazu berechtigtwar. Man könnte gegen diese Aufschrift einwenden, es seinicht wahrscheinlich, dass der Erzbischof, der schon nach zweiJahren mit den Bestimmungen von, 1503 nicht mehr einver-standen war, die folgenden 8 Jahre bis zu seinem Tode (3. August1513) keine weiteren Änderungen an seinem Testamente vor-genommen habe. Doch für die neue Fassung lagen 1505 ganzbestimmte Gründe vor. In der Zeit zwischen der Ausstellungdes ersten und des zweiten Testaments nämlich hatte Ernstden Bau einer Kapelle auf der Moritzburg beschlossen undbegonnen, von der im Text des Näheren die Rede ist.

Doch dürfen wir auch das Testament von 1503 nicht bei-seite legen. Schon die Verschiedenheit der Bestimmungen, dieüber dieselben Gegenstände hier und dort getroffen werden, istnicht uninteressant, dazu aber erhalten wir hier Nachrichtenüber eine Reihe von Kleinodien, Ornaten u. dgl., die wir imTestament von 1505 nicht vorfinden. Wir geben daher dieseStellen, sowie das, was sich auf die Kirche zu Halle bezieht,im Wortlaute, ivährend wir uns sonst mit einem kurzen Aus-zuge begnügen müssen.

Redlich, Cardinal AUn'eclit. 1