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Grausam aber erwies sich das Schicksal, als es ihn noch amTage vor seinem Tode die Urkunde vollziehen liiess* in derjener Passus des Testaments von der Niclitveräusserung derKleinodien aufgehoben wurde O. So wurden ihm noch dieletzten Stunden verbittert durch die Befürchtung, dass all das,was er mit vielem Eifer und grosser Liebe gesammelt undgeschaffen, nunrgehr würde zerstreut und vernichtet werden.
Am 24. September 1541 schloss Albrecht die Augen, nach-dem er mit den heiligen Sakramenten versehen war und allseine Sachen Gott befohlen hatte 2 ), und wurde am 28. Septemberim Chor des Mainzer Domes beigesetzt 3 4 ).
Nach des Erzbischofs Tode fand sich noch eine beträcht-liche Menge von Kostbarkeiten vor, von denen uns mehrereInventarverzeichnisse melden. Ein solches im MagdeburgerArchiv enthält Silbergeschirr, Teppiche, Himmel und Polsteraus allen drei Stiften, zumeist zwar zu weltlichem Gebrauchbestimmte Dinge, doch sind auch kirchliche Geräte, wieVortragkreuze, Weihkessel, Gefässe zum Weihsalz, oder Altar-teppiche mit eingemisclit 1 ). Vor allem aber bewahrt dasWürzburger Archiv ein ausführliches Inventar über den Nach-lass des Cardinais, eine Anzahl Aktenstücke, die bis in dasJahr 1550 hinabreichen 5 ). Es handelt sich freilich dabei seltenerum die Keliquiare, die dem „Heiligtum“ des Domes vermutlichschon 1540 oder 41, gleich nach der Überführung von Halle,einverleibt waren, sondern zumeist um das, was Albrecht nochbis zu seinem Tode in seinem Privatbesitz gehabt hat, aberes war wohl auch hierunter noch manches, was einst derStiftskirche zu Halle zum Schmuck gereicht hatte. Zunächstfindet sich in diesem Aktenbündel eine „Schätzung der Kleinodienund Edelsteine in der Sakristei im Domstift zu Mainz“ vomApril 1546, das Kleinodien im Gesamtwerte von 7836 fl. auf-
1) Beilage 37, am Schluss.
2) So berichten Dechant und Kapitel des Domstifts zu Mainz an denMagdeburgischen Administrator Johann Albrecht am 25. September 1545;„uff gestern dornstag. den 24. tag ditz monats septemhris, zwischen dreyund vier hören nach mittag“ sei er gestorben (Magdeburger Archiv).
3) Die Beschreibung des Begängnisses giebt Gudenns (IV 651) nacheinem Aktenstück des Beichsarchivs zn München.
4) Beilage 41.
5) Beilage 42.