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nehmen 1 ). Die Abzahlung derselben 2 ) wurde ihm erleichtertdurch die päpstliche Bulle vom 31. März 1515, die ihn be-auftragte, den Ablass in der Mainzer, der Magdeburger undHalberstädter Diöcese sowie in der Mark Brandenburg ver-künden zu lassen, von dessen Einkünften er die Hälfte unddazu noch 10 OOO Dukaten an die päpstliche Kammer abliefernsollte, während er die andre Hälfte zur Tilgung jener Schuldenverwenden durfte: daher denn auch den „Ablasskrämer“
Johann Tetzel ein Angestellter der Fugger begleitete 3 ).
Doch auch abgesehen hiervon sehen wir den Erzbischofbereits in den ersten Jahren seiner Begierung bald hier balddort eine grössere oder kleinere Summe aufnehmen. .So lieher bereits zur Bestreitung der Kosten des Huldigungszugesim Jahre 1514 unter anderm beim Kate der Stadt Halle3500 Gulden 4 ), am 3. August desselben Jahres bei den Ge-brüdern Curt und Ludwig Schwichelde 2500 f., am 8. März1515 5000 Goldgulden heim Kate der Stadt Nürnberg 5 6 ), undam 12. April von den adeligen Brüdern und Vettern Veltheimzu Hildesheim 2120 Goldgulden 0 ), ja gegen Ende des Jahresbat er auf dem Landtage zu Magdeburg die MagdeburgischenStände um Geldunterstützung unter Hinweis auf die vom Vor-gänger Unterlassene Schuldenlast 7 ), und bereits im Jahre 1517ist er darum besorgt, dass sein „Glaube“, d. h. sein Credit,erhalten werde 8 ). Seine Beamten liess er bisweilen Jahre lang
1) Albrechts Schuldverschreibung- für Jacob Fugger, dat. Oöin a. ckSpree,15. Mai 1514: Erhard, Überlieferungen zur vaterländischen Geschichte TU, 11.
2) Wir finden im Würzburger Archiv (Mainzer Ingross.-Buch 62, fol. 63 bund fol. 70) die Einträge:
Quitantz der Fugger von Augspurg über 2000 gülden schuldt, dat. anno
1518. —
Quitantz Jacob Fuggers über 336 gülden 40 kreutzer dat. anno 1521.
— Moch am 19. Oktober 1532 erhält Lazarus Heugel der Fucker kn echt342 fl. 18 gr.: Hpt. St. A. Dresden, Loc. 8948, fol. 130; ob dies freilich nochmit jener Schuld von 1514 zusammenhängt, ist fraglich.
3) May I S. 65; über die Schulden des Mainzer Kurfürstentums S. 92.
4) Hertzberg II, 6.
5) Würzb. A.: Mainzer Bücher verseil. Inhalts 8, fol. 15, und Bücherversch. Inhalts 24, fol. 225 (letzteres mit Wissen und Willen des MainzerDomkapitels).
6) Die Urkunde ist abgedrnckt bei Sclnvetscbke, D. M. Luthers NerveZeitung vom Kein S. 29.
7) May I 90.
8) Magdeburger Geschichts-Blätter X 288.