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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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die Meinung- D. Martini J ). So wurde die neue Lehre raschbekannt und gewann durch die Verbreitung lutherischerSchriften 1 2 ) bald immer mehr Anhänger unter der Bürgerschaft,sodass bereits im Sommer 1522 ein Weib dem Pfarrer zuS. Ulrich, da erwider Neuerung predigte und die Frautadelte, weil sie ihren ersten Kirchgang nach dem Kindbettohn alle Solennität vollzogen hatte,öffentlich in der Kirchewiderstand und ihn einen Verführer nannte 3 ). Um dieselbeZeit trat der Kaplan zu S. Georg in die Ehe und begab sichnach Wittenberg 4 ). Grosses Aufsehen aber erregte der Über-tritt des Nicolaus Demutli, des Propstes vom Kloster zumNeuen Werk, der, zuvor Albrechts vertrauter Eat, im April 1523aus seinem Kloster entwich und dem Cardinal, den er am21. April von dem bereits vollzogenen Schritte in Kenntnissetzte, schrieb, er könne um seiner Seele Seligkeit willen nichtmehr in seinem Amte bleiben 5 6 ). Wir sahen bereits an frühererStelle, wie andre Mönche dem Beispiel ihres Oberhauptsfolgten und wie schliesslich das Kloster, schier gänzlich ver-lassen, dem Neuen Stifte incorporiert wurde, was gleicher Weiseschon vorher mit dem Kloster der Serviten oder Marienknechtegeschehen war.

Aber auch auf die Bürgerschaft blieben diese Ereignissenicht ohne Eindruck, zumal Albreclit eine Polemik von derKanzel herab wider den Wittenberger Keformator verbot undnicht wollte,dass ein Geschrei erhoben werde gegen Luther 0 ).Bereits 1525 während des Bauernkrieges stellten die Bürger

1) Brief des Nicolaus Demutli an Albreclit, 11. Januar 1521, abgedrucktbei Ledebur, Allgemeines Archiv II, 100. Ob der Glossator Ig-naciusStürll (s. S. 236) Hallenser wa.-, ist nicht bekannt, er könnte etwa auch einWittenberger gewesen sein, der freilich mit den Halleschen Verhältnissenziemlich vertraut sein musste.

2) In einem Briefe an seine Magdeburgischen Bäte, dat. Aschaffenburg,13. Juli 1522 (Mgdb. A., Erzst. M. II 66, fol. 5), ordnet Albreclit an, ge-wisse Kleriker, welche lutherische Schriften verkauft haben und deshalbgefangen gesetzt worden sind, sollenauff zcimliehe urfede und gegendas Versprechen, künftig keine solchen Bücher zu verkaufen, freigelassenwerden.

3) Brief Demuths an Albreclit vom 21. August 1522, Ledebur II 101.

4) Ebenda.

5) Seine Briefe: Ledebur II S. 98 ff., der vom 21. April 1523 S. 102.

6) Oapito an Zwingli, 1521. May I 4-17 u. Beilagen S. 119.