267
des Bistums Halberstadt aufweist (II 37. 39. Y 7. 8. 19. VII 13.;bei den mit „Heiligtumsbuch“ Gang V 12. und VI 14. zuidentificierenden V 16. u. VI 26. des Lib. Ost. findet sicli dasWappen nur im Heiligtumsbuche). Gelegentlich erblicken wirauch die vereinigten Stiftswappen als Hauptscliild, dem dassächsische Wappen mit der Rautenkrone als Herzschild ein-gefügt ist (I 56.1, oder die vereinigten Stiftswappen und dassächsische Wappen sind auf 2 Schilde verteilt (VI 21.; dazudie im Lib. Ost. fehlend e silberne Wiege des „Heiligtumsbuches“Gang VI 25.), oder es fehlt den in üblicher Weise zusammen-gestellten Wappenbildern des sächsischen Pürstensohnes derHerzschild, während in diesem Falle unser Text das betreffendeEeliquiar als „Monstrantz Ernesti“ bezeichnet (IX 2j. BeiGang II, zcum 27 ton (cf. Hirt-h 71; ähnlich, nur einfacher, auchHeiligtumsbuch Gang III 3. — Hirtli 32) ist eine reichereZahl von Wappen, die dem sächsischen Hause angehören, überdie Fläche des Reliquiars, einer silbernen vergoldeten „Tafel“,verteilt, während oben in der Mitte die vereinigten Stiftswappenden Eigentümer jener Wappen genauer bezeichnen und eineUnterschrift die Entstehungszeit des Werkes angiebt: tabulahec consummata est anno dni. MD, tertia feria post Michaelis.Wenn wir nur das sächsische Wappen mit dem Eautenkranzehaben, so hat die Zuweisung der damit geschmückten Gegen-stände an unsern Erzbischof als ihren Besteller die meisteWahrscheinlichkeit, wenn sie auch an sich von irgend einemGliede dieses Hauses herriiliren könnten (II 23.; bei V 11. 13.14. =: Heiligtumsbuch V 8. 9. 10. findet sich das Wappen nuran letzteren Abbildungen, desgleichen Heiligtumsbuch IV 7).Auch die Tafel Gang IX, zcum vierten, auf der wir unten inder Mitte das Magdeburger und zu beiden Seiten an Eenaissance-säulen das Halberstädtische Wappen erblicken, dürfte ihrenUrsprung auf Erzbischof Ernst zurückführen.
Doch es stehen uns noch weitere Quellen über ErnstsThätigkeit in dieser Richtung zu Gebote. In einem Inventardes Nachlasses dieses Erzbischofs 1 ) finden wir manchen Gegen-stand verzeichnet, der uns an Text und Abbildung unsrerHeiligtumsverzeichnisse gemahnt. Wenn wir da einer „silbernenWiege mit einem Bild des Kindleins Jesu und 5 Engeln“ oder
1) Wir geben dasselbe vollständig als Beilage 2 2.