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Gang I 11. mit der Jahreszahl 1509, II 29. V 23.), sämtlichsilbern nnd vergoldet und mit bildlichen Darstellungen: Ver-kündigung, Geburt, Brustbild Christi und Jüngstem Gericht,geschmückt (Abbildungen Hirtli 28. 29.), doch haben wir offen-bar auch ein weiteres Plenarium, sammetüberzogen, mit Silberbeschlagen und durch ein elfenbeinernes Crucifix geziert,hierher zu rechnen, das uns im Verzeichnisse des NachlassesErzbischof Emsts begegnet, zumal seine Verzierungen nachder Abbildung des Liber Ostensionis (Gang I 12.) spätgotischeOrnamentik aufweisen 1 ). Von den in diesem Codex aufge-führten Kreuzen tragen 4 offenbar gleiche und daher nur durcheine Abbildung vertretene (Gang II 53—56.) Ernsts Wappen;sie werden daher wohl mit den im Testament erwähntenidentisch sein, wenn sie auch „von Perlenmutter geschnitten“und nur in vergoldetem Silber gefasst sind.
Gar manches andre Kleinod wird noch bis zu des Erz-bischofs Tode (1513) hinzugekommen sein, Papst Leo erwähntin dem' Stiftungsbriefe von 1519, dass Ernst diesseits und jen-seits der Alpen 2 3 ) Überreste heiliger Körper mit Fleiss ge-sammelt und die Kosten dafür teils aus seinem Privatvermögenteils aus den erzbischöflichen Tafelgütern bestritten habe 11 ).
Eine nicht unbedeutende Anzahl Reliquiare, die im LiberOstensionis abgebildet sind, dokumentieren durch das Wappen,das an ihnen angebracht ist, ihre Entstehung durch ErzbischofErnst. Meist ist es der einfache viergeteilte Wappenschild
des Erzbischofs (Rautenkrone, aufrechter rechtsgewandter Löwe,Adler, Löwe wie oben), der als Herzschild wiederum eingeviertetes Wappen trägt, das im 1. und 4. Felde den vonRot und Weiss quergeteilten Schild des Erzbistums Magdeburgund im 2. und 3. den von Rot und Weiss gespaltenen Schild
1) Beilage 22, S. 87 *; cf. auch oben S. 247.
2) Dies bedeutet docli wohl das ultro citroque, Ludewig XI 424.
3) Die betreffende Stelle der 2. Fassung des Stiftnngsbriefes (ef. dazuLudewig S. 437 § XXIII) lautet: Aut reliquias . . . ac vasa . . . inibiexistencia per dictum Ernestum archiepiscopum pro decore ecclesie predicteex bonis suis patrimonialibus et mense archiepiscopalis super erogatis acaliis per elare memorie Maximiliauum in imperatorem electum et aliosprincipes seu personas sibi donatis inibi congesta et comportata et posteiusdem Ernesti decessum in eadem ecclesia inventa, ac etiam per dictumAlbertum eard. vel quascumque alias personas eidem ecclesie donata etc.