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4. Feld bilden zusammen den von Silber und Rot, gespaltenenSchild des Halberstädter Bistums. Der Sarg verdankt sonachseine Entstehung dem Cardinal, wozu auch der spätgotischeStil des Werkes stimmt.
Die Zeichnung des Margaretensargs im Heiligtumsbuchist, wie erwähnt, völlig willkürlich.
Der andre Gegenstand, der vom Halleschen Heiligtumauf unsre "Page gekommen ist, befindet sich im Nationalmuseumzu Stockholm: ein Umstand, welcher dazu auffordert, derNachricht Sandrarts vom Untergang der Kunstschätze, welchedie Schweden im 30jährigen Kriege zu Mainz geraubt, um sieihrer Heimat übers Meer zuzuführen, etwas skeptisch gegen-überzutreten. Dem bekannten Herausgeber der Zeitschrift fürchristliche Kunst, Domkapitular Schnütgen zu Köln, gebührtdas Verdienst, das Reliquiar aus seiner Verborgenheit hervor-gezogen und seine Verwandtschaft mit einer Abbildung desLiber Ostensionis erkannt zu haben. Der genannte Herr warso liebenswürdig, mir die Photographie des Reliquienkreuzes— denn um ein solches handelt es sich — zeitweilig zu über-lassen, sodass ich dieselbe mit der Abbildung im Liber Ostensionisvergleichen konnte. Da stellte sich denn heraus, dass dasStockholmer Kreuz zu identificieren war mit dem 5. Reliquiarder I. Abteilung (des I. Ganges), das im Text also be-zeichnet ist:
Zcum funfften:
Das groste ganz guldenn marggravische crentz mitt edelnsteynenn und beiden.
Die Bezeichnung ..Markgrafisches Kreuz“ und der Umstand,dass das Heiligtumsbuch dieses Reliquiar noch nicht kennt,lässt vermuten, dass wir es hier mit dem „gross gülden creutzmit edelen gesteinen und einen hohen fuess, das zu Oadoltzburgkoder Plassenbergk [der Plassenburg zu Kulmbach] gewest ist“,zu tliun haben, welches Markgraf Casimir von Brandenburg,der älteste Sohn Markgraf Friedrichs von Ansbach, nebst einemkleinen goldnen Kreuze mit guten Steinen in einem Futteraldem Cardinal unter der Bedingung zugestellt hatte, dass esnach dessen Tode wieder an ihn oder seine Erben zurückfallensolle, „laut des darüber uffgerichten brieffen dat. Onoltzbach[Ansbach] montag nach Egidii [7. September] 1523“, und das