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Veräusserung von Kleinodien oder Schmuck der MagdeburgerDonikirche nötig mache: dass es alsdann die Kleinodien derStiftskirche zum Loskauf des Erzbischofs oder zur Hebungjener äussersten Not in gleicher Weise heranziehen könne wiedie der Hauptkirche. Albrecht, das Kapitel des Neuen Stiftsund der Kat zu Halle müssen sicli hierzu durch besondere„Briefe“ dem Domkapitel verpflichten, welches dagegen gelobt,die Kleinodien des Neuen Stiftes nicht eher zu veräussern alsdie der eignen Kirche und im Palle des Rückkaufs oder derEinlösung der verpfändeten Kleinodien beide Kirchen ingleicher Weise zu berücksichtigen. Bei einer Rebellion desRates der Stadt gegen den Erzbischof soll das HallescheKapitel alle Kleinodien und alle Kirchenzier dem Erzbischofund dem Domkapitel übergeben, wogegen sich diese zu un-verminderter Rückgabe derselben nach Beseitigung der Gefahrverpflichten. Jeder künftige Erzbischof soll dem Domkapitelgeloben, diese Bestimmungen zu halten. — Zu all dem verleihtder Papst am 10. Januar 1520 ‘) seine Bestätigung und trägtden Bischöfen von Brandenburg und Havelberg sowie dem Abtdes Erfurter Schottenklosters auf, diesen Brief, wenn sie dazurequiriert werden, zu veröffentlichen und ihm durch die kirch-liche Strafgewalt Geltung zu verschaffen.
In jener Bulle vom April war der Tag, an welchemdie Reliquien dem Volke gezeigt werden sollten, offenbar ausVersehen, nicht ausdrücklich angegeben. Als dies im Herbstebemerkt wurde, wandte sich Albrecht von neuem an den Papst,der auf seinen Vorschlag hin den Sonntag nach Mariä Geburtals den Tag der Zeigung festsetzte, während die Bestimmungenüber die Zeit der Erlangung des vollständigen Ablasses wieder-holt wurden. Zugleich wurde die Möglichkeit, der Segnungen desAblasses teilhaftig zu werden, auch auf die ausgedehnt, welchedurch Krankheit oder aus einer andern redlichen Ursache(rationabilis causa) am persönlichen Besuche der Kirche ver-hindert wären, wenn sie nur einen andern mit ihrer Vertretungbeauftragten und durch ihn ein Almosen schicken würden 1 2 ).
1) Dreyhaupt I 877 datiert: 1519, nach dem Wortlaute des Breve, olmezu berücksichtigen, dass die Kurie das Jahr mit dem 25. März begann. DieAngabe des 7. Pontifikatsjahres Leos stimmt ebenfalls zum Jahre 1520.
2) Leo eps. servus servorum dei ad perpetuam rei memoriam erlässt