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männlichen Heiligen ist der eine gleichfalls Titelheiliger unsrerKirche, der h. Mauritius, der andere ist der Nebenpatron der-selben, Erasmus, einen dritten, den h. Stephanns, führt derErzbischof gerade in jenen Jahren wiederholt unter seinennnd anscheinend auch des Stifts Patronen auf 1 ), und endlichder vierte, Sanct Martinns, ist der Heilige des Mainzer Erz-stifts. Sämtliche Dargestellte sind also, in Übereinstimmungmit dem Texte unsrer Notiz, „Patrone“.
G. v. Terey 2 ) will für diese Tafeln zwei verschiedeneMeister annehmen und weist besonders auf die Verschieden-heiten hin, die sich zwischen den Bildern des Stephanus undder Magdalena einer- und dem des Erasmus andrerseits zeigen,von welchen Gemälden er auch photographische Nachbildungenbeigiebt 3 ). Doch finden wir auf allen diesen 6 Bildern den-selben steinigen Eussboden wieder, dieselbe Behandlung desGrases, der Bäume und Sträucher, überall Berge und Schlösserim Hintergrund, zumeist auf überhangenden Felsen, dieselbeAbendstimmung und die gleiche Behandlung des Himmels, dasswir an verschiedne Meister hierbei nicht denken können. Tereysieht sich selbst zu der doch recht gezwungenen Annahmegenötigt, dass der Himmel auf dem Erasmusbilde von demKünstler gemalt sei, von dem das Stephanus- nnd das Magda-lenenbild herrühre. Tereys Hauptargumente aber, die ver-schiedne Kopfbildung und die vorzügliche Behandlung der
von 1532 „die silbern brustbilde s. Mauritij, s. Marie Magdalene, s. Eras-mi, s. Ursule“ den Altar schmücken, und gleich danach -wird angeordnet,dass man zum Feste dedicationis ecclesiae unter andern „die 4 brustbildeder patronen“ aufstellen soll. Neue Mitteilungen XV, S. 24 unten, 25. —Cf. auch die Darstellung der 4 Patrone auf dein Nothelferaltar, s. o. S. 171.
1) Am Schluss dev Urkunde vom 10. Mai 1530, welche die Einverleibungdes Klosters' zum Neuen Werk ins Neue Stift verfügt, droht Albrecht allenÜbertretern des Dekrets neben der indignatio Gottes und der Apostel Petrusund Paulus auch die sanctorum Mauritii sociorumque eius (zu denen inweiterem Sinne wohl auch Erasmus gerechnet werden kann), Magdalene acbeati Stephani patronorum nostrorum an (Dreyhaupt I S. 739). Ganz inderselben Weise geschieht es auch in einer Urkunde vom 9. Mai 1535, Drey-haupt I S. 955 letzte Zeile.
2) Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Hallesche Heiligtums-huch, S. 109.
3) Lediglich als Trachtenbilder sind Erasmus und Magdalena auchwiedergegeben hei Hefner-Alteneck, Trachten, Kunstwerke und Gerät-schaften etc., 2. Aufl. VIII, Tafel 526 und 527.