106
so ist diese Stelle als Antwort auf jenes Wort vom „Lusthause“aufzufassen. Man müsste daher eigentlich das ganze „Lust-haus“, also den ganzen Neuen Bau mit der „Liberei“ iden-tificieren. Heute würde man sich freilich nicht wundern, wennein so umfangreicher Bau in allen seinen Teilen Bibliotheks- 1zwecken diente, damals aber war eine Bibliothek von weitbescheidenerem Umfange, die Bücher waren in der Kegel ineinem einzigen Raume untergebracht, der auch zugleich alsLesezimmer diente. Eine nähere Angabe über den Aufstellungs-ort der Halleschen Bibliothek haben wir nur aus spätererZeit, nämlich in einem Schreiben des Cardinais vom 9. Mai1541, durch welches er nach Aufhebung des Stifts mannich-faclie Verfügungen trifft und unter andern spricht von „unsereralten und neuen Behausung mit dem Gewölbe, an berührterKirche (der Stiftskirche) gelegen, darin zuvor die Liberei ge-wesen“ 0. Dieser letztere Zusatz ist zwar nicht mit vollerSicherheit, aber doch am ungezwungensten auf das „Gewölbe“,die gewölbten Räume, im Erdgeschoss des Nordbaues derResidenz zu beziehen.
Unmöglich aber konnte zu Hans Scheintz’ Lebzeiten dieserNordhau schon vollendet und die Bibliothek hier untergebrachtsein. Nach dem Wortlaute des „Kegenberichts“ brauchen wirauch nicht anzunehmen, dass die Kapelle bereits unter Schenitzerbaut sei, sondern nur der die „Liberei“ enthaltende Bauneben derselben. Wir müssen daher annehmen, dass dieBücherei damals in einem der andern drei Eliigel der Residenzuntergebracht war, aber eben nur einen Teil derselben ein-nahm. Anton Schenitz könnte doch auch einen Bau, derlediglich den Zwecken einer Bibliothek diente, nicht ein „ge-mein Lusthaus“ nennen, wohl aber kann er darunter im Gegen-satz zu kirchlichen Bauten ein schönes Wohnhaus so bezeichnen.Wir können demnach unsre frühere Annahme, der Neue Bausei nach dem Fallenlassen der Universitätspläne zu Wohn-zwecken eingerichtet worden, aufrecht erhalten, nur ein Teildesselben diente vorläufig, bis zur Vollendung des Nordbaus,der Bibliothek des Cardinais zur Aufbewahrung, und die Ver-fasser des „Kegenberichts“ heben übertreibend nur diesen Teil
1) Siehe Beilage 35.