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Auch geschah manches, um die Verwaltung des Stifts be-quemer und dadurch einträglicher zu gestalten. So lag nament-lich die Schäferei des Stifts ziemlich entfernt von demselben,auf dem Vorwerke Gimritz. Daher trat Albrecht die offenbarzu den erzbischöflichen Tafelgütern, d. h. zum Fiscus, gehörigeumfangreiche Mark Peutnitz mit den daselbst zum Halsgerichtgehörigen Weideflächen dem Stifte ab, wofür ihm dieses einigeLehen, die es am Walde des Amtes Friedberg besass, sowieden Platz, auf dem das Kloster zum Neuen Werk gestandenhatte, nebst der Kohlwiese (jetzt Parkwiese genannt) sowiedem Baumgarten und dem Weinberge bei diesem ehemaligenKloster gelegen iiberliess. Das Stift sollte nun seine Schäfereiauf der nahen Mark Peutnitz einrichten 1 ).
Ähnliche Gründe mögen auch dazu Anlass gegeben haben,dass der Kat, durch Unterhandlungen des Cardinais bewogen,dem Stifte gegen Überlassung der Infirmerei, des Kranken-hauses, des ehemaligen Augustinerklosters das Haus MeisterHeinrich Buffers des Malers eigentümlich zustellte und es vonallen bürgerlichen Lasten befreite 2 ).
Auch die Leistungen des Stifts für seinen Hof beschränktAlbrecht: wenn das Stift zu derartigen Diensten herangezogenwird, soll es nur 1 Geschirr, d. h. 4 Wagenpferde, stellen 3 ).
Es war bei dem grossen Besitz und bei der mannichfaltigenArt mittelalterlicher Beeilte, die das Stift im Gebiete derStadt Halle besass, nur natürlich, dass ab und zu kleineDifferenzen zwischen dem Kapitel und dem Bäte entstanden.So handelte es sich einmal um die Eintreibung gewisser Zinse 4 ),ein andermal um den Umtausch von Grundstücken 5 6 ), oder umden Besitz einer Befestigung 3 ) an der Landwehr, oder ähn-
1) Dreyhaupt II S. 404 Nr. 457. Das Datum ist zu berichtigen: 22. März1532.
2) 13. November 1535. Copiale des Mgdb. A., Urkk. Halle D. 69,fol. 35 b.
3) Dreybaupt I S. 925 Nr. 286.
4) Dreyhaupt I S. 927 Nr. 288. Statt vom „Redden“-(Dreyhaupt) ist indem Copiale des Magdeburger Archivs (Urkk. Halle D. 69, fol. 34), demDreybaupt die Urkunde entnommen hat, vom „rüden (an andrer Stelle:„rodenn“) und santberge“ die Rede.
5) Ebenda.
6) Im Text dieser (Original-) Urkunde des Halleschen Ratsarcbivs (aus-gestellt am 15. November 1535 von „Michael Vehe vonn gots gnadenn