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Dechanten 1 ), das er auch noch im Januar 1530 bekleidet 2 ).Bald avancierte er zum Propst, doch wurde er bereits EndeJuni 1531 durch den Tod von seinem Posten abberufen. SeinenNachfolger Johann Lobasser löste sehr bald Michael Yelie ab,und der letzte Propst war Johann Sauer 3 ).
Dithnianns Nachfolger im Dechantenamte wurde der bis-herige Scholast Nicolaus Munek (s. o. S. 40). Wir finden ihnbis zur Auflösung des Stifts in dieser Stellung 4 ).
Von den übrigen Prälaten wird als Cantor in den Jahren1528—35 Nicolaus Ärnolt und 1538 und 39 Joachim Absalom(oder Absolomi) erwähnt 5 6 ). Scliolast war nach Nicolaus Munck1535 Andreas Molbitz, 1538 und 39 Thomas Singer 1 *). Auchder Älteste der Kanoniker (senior canonicus), Georg Zceics(oder Czeitz), der dem Moritzkloster bis zu dessen Auflösungangehört batte, wird zum Jahre 1528 urkundlich erwähnt 7 ).Yon einem Herrn Matthias Bredo, offenbar einem Canonicus,hören wir, dass er über ein „unnützes Klaffmaul“ verfüge 8 9 ),2 Organisten sind oben (S. 73) als Oomponisten geistlicherLieder genannt worden, ein Sangmeister Kerstem wird zumJahre 1532 erwähnt").
Doch sie alle sind uns leere Namen. Ausser dem KanonikerJohannes Crotus , auf den ich hier nicht erst hinzuweisenbrauche, tritt uns nur noch der Stiftsprediger Georg Winkler(f 1527.) und sein Gegner, der als Sekretär im Stift erwähnteConrad Hoffmann 10 ) etwas, greifbarer entgegen; wir werden im
1) Cf. die eben erwähnte Urkunde vom 6. April 1528.
2) Bin Brief von ihm an Albrecht vom 13. Januar 1530, s. unten Cap.V,Abschn. 4, Note 1.
3) Urkunde vom 29. März (nicht 19. April) 1540, Dreyhaupt II S. 405Nr. 458. — Zu den vorhergehenden Angaben cf. oben S. 71.
4) Urkunde vom 29. März 1540.
5) Siehe oben S. 45 N. 1 und die S. 72 N. 2 u. 4 eitierten Urkunden.
6) Siehe dieselben Urkunden.
7) Siehe S. 45 N. 1. — Als Bruder des Moritzklosters hat er die Ur-kunde vom 30. August 1519 (Dreyhaupt I S. 766) mit unterschrieben.
8) Siehe unten Cap. V, Abschn. 4, N. 1.
9) Beilage 9, S. 24*.
10) Nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Notar Albrechts-, dersich in mehreren Urkunden des Jahres 1520 (z. B. Dreyhaupt I S. 888) alsclericns Moguntine dioecesis, apostolica et imperiali auctoritatibus notariusund des Cardinais Albrecht scriba bezeichnet, und der wohl mit dem Mainzeriurium licentiatus identisch ist, der nach Gudenus (III 911) im Juni 1522