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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Copialbuch angewiesen, das den Urkunden nach, die esenthält Ende der 1530er Jahre, sicherlich vor Aufhebungdes Stifts, also spätestens 1540 zusammengestellt ist und zwarallem Anschein nach von einem zuverlässigen Schreiber, derso mechanisch die ihm vorliegenden Urkunden abschreibt, dasser eine ziemlich umfangreiche Urkunde zweimal und noch dazuunmittelbar hintereinander wiedergiebt. Auch in unsermFalle wird dem Schreiber die grosse Übereinstimmung imWortlaut der beiden Fassungen nicht aufgefallen sein, sonderner wird zwei ihm vorliegende Urkunden mechanisch von Wortzu Wort copiert haben. Die annehmbarste Erklärung, diefreilich auch auf grosse Schwierigkeiten stösst, dürfte diesein, dass von den dem Copisten vorliegenden Originalen daseine, und zwar das zuletzt besprochene, gefälscht war. Albrechtwünschte das Stift glänzender zu gestalten als sein Vorgängeres geplant, von der Kurie aber war dies vielleicht schwer zu

noch wie zu Erzbischof Ernsts Zeiten jenen Plänen entgegen-

gewesen wären. So fertigte man denn, nachdem man zu RomW von Leo X. nur eine Bestätigung des schon von Julius II. Be-I willigten verlangt und erhalten hatte, zu Halle jene zweite,i falsche Urkunde an, die, fast von Wort zu Wort mit der1 echten übereinstimmend, die Fälschung leicht verbergen konnte;m diese zeigte man dann dem Magdeburger Kapitel als ein faitft accompli vor. Die zweite Fassung blieb nunmehr massgebend: || für alle folgenden Urkunden, überall wurde die dortige Er-Weiterung des Stifts wenn unsre Annahme richtig ist1eingeschmuggelt. Zuerst linden wir diese erweiterte FassungI wieder in einem demnächst näher zu besprechenden päpstlichenJ Breve vom 10. Januar 1520, doch scheint sie auch bereits am30. August 1519 den Mönchen des Moritzklosters Vorgelegenzu haben, da diese eine Redewendung daraus wiederholen,,|§ welche in der ersten Fassung nicht vorkommt 1 ). Nur einmal

1) In dem mehrfach erwähnten Copiale fol. 61 (entspricht LudewigS. 430 Mitte) heisst es: constructa vel .... construenda aut iam eonstructade co n sensu illam obtine ntis seu obtinencium eligendaecclesia, was in der Urkunde vom 30. August (Dreyhaupt I 766 f)wiederholt wird: Ex quo Albertus.novum quoddam Collegium

i erlangen, weil das Magdeburger Domkapitel wohl auch jetzt

arbeitete und diese nur mit grossen Geldsummen durchzusetzen