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t Reformation einen Aufstand befürchten, zn dessen Nieder-werfung er bereits vom Herzog Georg von Sachsen Hilfe er-beten hatte 1 ), dann waren es wieder gewisse Herrschafts-ansprüche, welche der sächsische Kurfürst auf Grund seiner4' Stellung als Burggraf von Magdeburg in Halle geltend zumachen suchte 2 ), die den Cardinal zur Wachsamkeit zwangen,und noch 1541 fühlte sich dieser so wenig sicher, dass erdenTurm der Stiftskirche, weil er der Burg bedrohlich sei, abzu-brechen und seine Bausteine zur Befestigung der Moritzburgzu verwenden befahl 3 ). Wir können Albrecht daher wohlGlauben schenken, wenn er diese Unsicherheit als Grund fürdie Verlegung des Stifts angiebt, zumal auch später in denStatuten die Möglichkeit eines feindlichen Einfalls vorgesehenist und Bestimmungen zur Sicherung der Kleinodien getroffenwerden. Daneben ist es nicht immöglich, dass ihm schondamals für die Pracht, die er in der neuen Stiftskirche zuentfalten gedachte, die Magdalenenkapelle zu klein erschien:ist doch schon in der päpstlichen Bulle von 7 Altären undeiner Kapelle Aller Heiligen, die zu errichten wären, dieRede 4 ). Genug, der Papst billigte den von Albrecht ange-gebenen Grund und gestattete ihm, besagtes Collegium mit allenReliquien und Kleinodien, auch allen Privilegien und Rechtenin eine andre in der Stadt Halle oder anderswo, auch ausserhalbder Stadt Halle, ja der Diöcese Magdeburg liegende Kirche zuverlegen, die Albrecht selbst wählen oder neu errichten würde 5 6 ).
In dem Copiale des Magdeburger Archivs (Urkk. Halle,D. 69, fol. 59 b ), aus dem Ludewig diese päpstliche Bulle edierthat, ffndet sich unmittelbar darauffolgend eine zweite Fassungganz derselben Bulle. Sie trägt das gleiche Datum und die-selbe Unterschrift 0 ! und stimmt nach abweichender Arenga
1) Brief Aibreclits vom 5. Mai 1527, Franke, Geschichte der HallischenReformation S. 80.
2) Hülsse in den Magdeburger Geschichtsblättern XXII. Hoffmann’sGesch. der Stadt Magdeburg, neu bearbeitet von Hertel u. Hülsse I 437.
3) Siehe unten Cap. V, 4., dazu Beil. 40 d, S. 202*.
;■ ; 4) Ludewig XI 439.
5) Ibid. 435.
6) I)at. Rome anno . . . 1519 idus aprilis pontificatus nostri anno sep-jp timo: Unterschrift: Albergatus (L. Cardinalis ist Zusatz von Ludewig.—Jt Corrigiere auch Ludewig S. 441, Z. 2. v. unt. für opposita: appositi, wie es\? in beiden Fassungen lautet).