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Wir haben nämlich von Ernst selbst Angaben, in welcherWeise er die Einrichtung der neuen Kirche beabsichtigte.Zunächst ist uns ein Testament des Erzbischofs aus dem Jahre1505 erhalten, in welchem — wenn nicht schon 1504 — ver-mutlich der Bau der Kirche begonnen wurde: wenigstens findenwir sie in dem Testament, das Erzbischof Ernst 2 Jahre früherauf der Moritzburg zu Halle abfasste 1 !, nicht erwähnt. Indem Testament von 1505 aber bittet er seinen Nachfolger, ermöchte die neue Kapelle, wenn er selbst vor Vollendung der-selben sterben würde, so „ausbereiten“ lassen, wie er sie be-gonnen. Maria Magdalena ist zur Patronin der Kirche aus-ersehen. Den Kirchendienst sollen 14 Priester, 10 Chorsänger,2 Knaben „zum Halleluja und die Kreuze vor der Processionzu tragen“, 1 Organist und 2 Küster verrichten, insgesamtalso 29 Personen, denen durch eine Stiftung zur Ehre Gottesund der Maria Magdalena der Lebensunterhalt gewährt werdensoll. Auch ist von „Personen des kleinen Chors“ die Rede,doch werden sie nicht einzeln aufgezählt und sind wohl in denangeführten Zahlen mit eingerechnet 2 3 ). Die 29 sollen ver-pflichtet sein, täglich die liorae canonicae und die horae dedominica zu singen. Ausserdem haben die Personen des kleinenChors an den vierteljährlich gebotenen Fasttagen, den Weili-fasten oder Quatembern, die Memorie des Erzbischofs mitVigilie und Seelenmesse abzuhalten.
Jene Stiftung zu stände zu bringen, sehen wir den Erz-bischof bald vor seinem Tode im Jahre 1513 bemüht 11 ). DieBestätigung der neu gegründeten Kirche hatte er soeben vonPapst Julius II. erhalten, es handelte sich nun noch um dieDotierung mit Einkünften. Er beabsichtigte die Kirche mitHalleschen Salzgütern auszustatten, deren schon früher eineAnzahl zum Fiskus des Erzbistums gehört hatte, die er selbst
1) Beide Testamente s. Beilage 1.
ä# 2) In der Erektionsbulle von 1519, Ludewig XI 424, ist nur von 25 Per-a sonen die Rede, die nach dem Willen Erzbischof Ernsts das Kapitel hätten
j . bilden sollen: 14 canonici presbyteri seculares, 10 ckorales, 1 subeustos.i;Q Zum Dienst im kleinen Chor (ehorus minor ad latus superius ecclesie —)sind dort (p. 427 und 431 unten) 2 canonici presbyteri, adiunctis choralibus,bestimmt: doch wohl 2 von jenen 14 Cauonikern.
3) Nach dem oben schon angeführten Brief desselben nach Roin, dat..J Halle, 3. Februar 1513, bei Ludewig XI 414 ff,