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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. Anhang.

andern Ertz-Amts und Chur-Fürstlichen Insignis fürChur-Pfaltz ehest ein gewisses allerunterthänigstesGutachten überschicken auch hey deroselhen instan-tissime anhalten wollen, dass Euer Kayserliche Majestät,ohnerwartet des nächstkünfftigen Reichs-Tages, erstHöchst-gemeldt des Herrn Pfaltz Gräften Chur-Fürst-liche Durchlauchten mit einem und andern förderlichstbegaben wollen, dadurch alsdann der ohnpraejudicirlicheInterims - Gebrauch des Ertz-Truchsessen- Titels undReichs-Apffels im Wapen allerdings cessiren und fallenwerde; gestalten Ihre Chur-Fürstliche Durchlauchtenin Bayern wir dessen allen durch dero allhiesigen Ab-geordneten Dr. Oexel, so dermahlen dieses Geschäfteshalber auf unser Ersuchen nacher München gereisetist. mundlich mit mehrern assecuriren lassen: womitIhro Chur-Fürstliche Durchlauchten bewogen worden,dass dieselbe in angedeutes Provisional-Mittel consen-tiret. den Interims-Gebrauch des Ertz-Truchsessen-Titulsund Wapen dem Herrn Chnr-Fürsten Pfaltz-Graff'en ausgutem Willen mit gewisser Bedingung und Maass nach-gegeben und die Subscript.ion des Präliminar Evacuati-ons-Recesses durch einen aus ihren Gesandten vorgehenlassen. Nun hätten wir nicht ermangelt, Ihrer Chur-Fürstlichen Durchlauchten in Bayern von uns beschehe-ner Vertröstung und Zusage nach , Euer KayserlichenMajestät das gehörige Gutachten wegen förderlichsterConstituirung eines andern Ertz-Amts und Chur-Fürst-lichen Insignis für Chur-Pfaltz zeitlicher zu erstatten,wann wir nicht durch anderwärte wichtige Tractatenmit der Cron Plenipotentiarien allhier, derenhalbensummum periculum in mora gewesen, gar zu fest wärendistrahiret und an berührtem unserm Vorhaben bisheroverhindert worden.

Demnach gleichwohlen aber höchst-nöthig und zubeständiger Tranquillirung des Römischen Reichs sehrviel daran gelegen ist, dass die Difficultät der fürChur-Ptaltz annoch ermangelnden Ertz- Amts und Reiehs-Insignis aus dem Wege geräumet, und dadurch dasChur-Pfälzische Restitntions-Werk, welches jederzeitunter den vornehmsten Ursachen der Teutschen Kricges-Empörung mit geachtet worden. auch in diesem nichtgeringen Stück zu seiner vollkommenen Perfeetion ge-bracht werde, wie dann dem Instrumento Pacis nichtzuwider ist, und man bereits zu Münster und Osnabrückvon diesem Special-Punct sorgfältig geredet, berat-schlaget und gehandelt, auch Euer Kayserlichen Maje-stät Pleuipotentiarius dal'elbften vor etlichen Monatheneinen gewissen Vorschlag hierüber eröffnet, welchensie ohne Zweifel damals allerunterthänigst tiberbrachthaben werden; derenthalben wir nicht ermangeln sol-len . bey diesen hoch-iinportirenden Sachen Euer Kay-serlichen Majestät selbften die erscheinende ohnver-meidliche hohe Nothdurfft nochmahlen mit allerunter-

thänigstem Respect vorzustellen, weilen in fernererVerweilung leichtlich neue Ungelegenheiten, Misstrauenund schädliche Verzögerung des gemeinen Friedens-

Executions-Wercks daraus entstehen möchten......

Diesemnach ersuchen und bitten Euer KayserlicheMajestät, im Nahmen und von wegen Unserer gnädigstund gnädigen Herren Principalen auch Oberen, wirhiemit unterthänigst, auch aufs beweglichste, dieselbengeruhen in Ansehung wohl-erzehlter und anderer wich-tigen motiven mehr aus Kayserlicher Clemenz undMüdigkeit deroselben und Ihrem Höchster KayserlichenMajestät und Amt auch dem Hochansehentlichen Chnr-Fürstlichen Collegio und dem gesamten RömischenReich und dessen Christlichen Kayserthums zu nochmehrern Ehren und Splendor, Hoheit und Würden desHerrn Pfaltz-Graffen Carl Ludwigs Chur-FürstlichenDurchlanchten als bey erfolgenden Frieden den 8tenund einen würklichen Mit-Chur-Fürsten des Reichs,wie auch dero Erben und Successores gleich den andernmit einem gewissen reputirlicheu Chur-FürstlichenErtz-Amt und zwar nach deme vor diesem ins Mittelgebracht, und zu Münster Euer Kayserlichen MajestätAbgesandten den jüngst verschienen Junio eröffnetenVorschlag mit des Reichs Ertz-Schatzmeister-Amt und einemSchlüssel pro insigni Electo-rali in dem Wapen an statt des Erz-Truchsessen-Amts und Reichs-Apff'els dergestalt allergnädigst zubegaben, dass Ihre Chur-Fürstliche Durchlauchten,welchen Fall der Allmächtige lang verhüten wolle,mit den zwey ersten öffentlichen Auswürfen der golde-nen und silbernen Müntz exerciren, dero dann derErb - Schatzmeister, welchen Ihro Chur FürstlicheDurchlauchten, wie andere Weltliche Herren Ohur-Fürsten Selbsten, jedoch von einem vornehmen Gräflichenoder Freyherrlichen Teutschen Geschlecht, erkiesen undsolches mit solchem Erb-Amt belehnen mögen, mit denzwey andern Würffen folgen, das übrige aber die Herol-den, wie sonsten gebräuchlich, auswerffen sollen. Wirerinnern uns zwar, was vor diejenige zu Münster undOsnabrück, auch wegen anderer Ertz-Aemter, insonder-heit wegen des Reichs Ertz-Jägermeister-Amt in Vor-schlag kommen; Wir befinden aber dabey, bevorabjetzt erzehlten Ertz-Jägermeister Amts halber, solcheDift'icultäten, dass wir nach reiffer Erwegung derSachen kein besseres und füglichers erachten können,als eben das Ertz-Schatzmeister Amt, wann selbiges,wie hernach folget, und an ihme selbsten billig i st >

mit seinen gewissen Terminis beschränket wird.....

Nürnberg den 11. Nov. Anno 1649.An die Römische Kayserliche Majestät.[J, G. v. Meiern, Nürnbergische Friedens-Executions-Handlungen I. 704 ff.].