Geschichte der Heraldik. III. 4.
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. I. Die Wappen No. 1 bis 11 und 116 bis 126 be-gehen sich auf „entlegene" oder „fabelhafte" Königreiche.Die Rückseite (560 bis 587) enthält die Banner deutscherBischöfe und Aßbte.
II. Der ursprüngliche Kern der ganzen Sammlung,lässt eine gewisse Rangordnung in der Zusammenstell-ung nicht verkennen No. 12, das erste Wappen, un-<jezeich.net, ist das Wappen des deutschen Reichs, dannfolgen bis No. 46 der Oberzeile einige Könige, HerzogeUnd Grafen. Die Nummern 127 bis 135 der Unterzeileenthalten ebenfalls gräfliche Wappen, 136 bis 150 frei-nerrliche Schilde. No. 47 bis 80 und 151 bis 197 derUiterzeile ist dem vornehmeren Dienstadel gewidmet,ebenso die Rückseite des Pergaments No. 269 bis 341und 378 bis 450.
»Was die geographische Verbreitung der angeführ-ten Familien betrifft i), so gehören, mit Ausnahme deshohen Adels, weitaus die meisten den Bodensee-Gegen-Jjeu an, - dem südlichen Schwaben, Hegau, Baar,Invirgau, Rheinthal; — auch Rhätien, Zürich und derJvletgau sind vertreten, dann findet sich eine AnzahlWsässer, Basler und Berner (No. 378 bis 389). - Es"wi beinahe mit Bestimmtheit der .-chluss gezogenVerden, dass die. Sammlung im Thurgau , vielleicht zuht - Gallen oder Constanz angelegt worden ist "
Die III Abtheilung umfasst die Nummern 81 bis 115J>nd 198 bis -32 der Vorderseite und 233 bis 268, 342bis 377 der Rückseite und bildet einen Nachtrag, derau i der Vorderseite wieder mit einigen entfernten Her-zogen, Grafen und Freiherrn beginnt, worauf eine An-? al11 Wa PPen des niedern Adels aus wejterm Umkreisejyfi^ meist Schwaben, dann Breisgauer und Elsässer.^<e Rückseite enthält Wappen von etwas geringererAusführung, ohne Namensbezeichnung, meistens, in-dessen nicht ausschliesslich städtisch ritterbürtigen Pa-niken angehörig; es finden sich unter den bestimmbaren^schlechtem viele Konstanzer, einige Zürcher, Schaff-nauser und St. Galler Rathsgeschlechter neben Edel-<enten aus dem Thurgau und Hegau., Die IV. Abtheilung, zur Zeit nur noch in Copie er-halten, bildet einen zweiten Nachtrag, in welchem escinver wäre, ein Bestreben nach Anordnung nachzu-weisen.
»Auffallend ist es , dass in der ganzen Sammlung,
™« Ausnahme von Eschenbach, Iberg und Rüssegg (das
"dem unrichtig ist) gar keine Angehörigen der innuern
ege n( j en ( j er j etz jg en s caW eiz angeführt werden. Es
«nte diess ein indirecter Beweis dafür sein, dass die
tolle nicht in Zürich enstanden ist, wo die Wol-
bpt en ' Hunaner gi Rüssegg, Küssnach, Hallwil etc. wohl
de annt waren und z. B. in dem Wappencyclus welcher
n Saal des Hauses zum Loch schmückte, vertreten
8111(1." *),
7 W^ ersucne zur Deutung unbestimmter Wappen derS:">R. sind gemacht von A. Weüs: Bemerkungen zur-Sicher Wappenrolle; in der heraldisch-genealogischen^eitschrift des Vereines Adler. Jahrg. 1872. No. 11. —\l ,. e, ner Bemerkung am Schlüsse, ist die Arbeit des
rchivars A. Weüs durch „Zusätze und Verbesserungen
" s bewährter Feder vermehrt." — leider sind diese^Usatze nicht kenntlich gemacht. — Ferner von Kind-} L* 0n Knobloch im „Deutschen Herold" VII. Jahrg.scW • °' 2 ; von Zeller-Werdmüller im Anzeiger für
nw dzerische Alterthumskunde 1878.Heia iu Es fol 8* demnächst die Pariser, jetzt wieder
«'aelberger sogenannte Manessische Liederhandschrift,
th„-}\ So lleis st es im Anzeiger für Sehweiserische Alter-^rnskunde. 1878. S. 812.2 ) Ebenda.
deren reicher Bilderschmuck tlieilweise in folgendemWerke reproducirt ist:
Baren Friedrich Heinr. von der, Bildersaal alt-deutscher Dichter. Bildnisse, Wappen und Darstellungenaus dem Leben und den Liedern der deutschen Dichterdes XII. bis XIV. Jahrhunderts. Nach Handschrift-gemälden, vornämlich der Manesse'schen Sammlung, undnach anderen gleichzeitigen bildlichen Denkmalen unddahin gehörigen Bild- und Bauwerken. Mit geschicht-lichen Erläuterungen. Berlin. J. A. Stargardt 1856.40. 279 S. -------Atlas der 75 Bilder auf 41 Tafeln. 40.
Im Besitze des German. Museums zu Nürnberg be-findet sich eine ziemliche Anzahl colorirter Copien ausdem Manessischen Codex, welche zum Theil in dem vonder Hagen'schen Werke (Bildersaal) noch nicht vor-kommen.
F. Pfeiffer, der Herausgeber der Weingarter Lieder-handschrift bestimmt das Verhältniss derselben zu derPariser (Manesse'schen) Handschrift dahin, „dass beideSammlungen, jede unabhängig von der andern, aus einerAnzahl kleinerer Sammlungen und Liederbücher einzel-ner Dichter, wie solche gewiss damals in vielen Ab-schriften verbreitet waren hervorgingen und dass daherdie Texte beider, je nach den verschiedenen Quellenworaus sie schöpften, bald mehr bald minder überein-stimmen, oder abweichen. Bei den wenigsten Liedernfindet jedoch eine Verwandtschaft im ersten Grade statt."Die Benennung der Liederhandschrift als Manessi-scher Codex gründet sich auf ein Gedicht des Hadloup,in dem es heisst:
Wä vund man sament so manig liet
man vunde ir niet im künicriche
als in Zürich an buochen stat.
Des prüeft man dik da meistersang.
der Manez rang dar nach endliche:
des er diu liederbuoch nu hat.
Gein siin hof mechten nigin die singaere
sin lob hie prüevn und andirswä:
wan sang hat boum und würzen da
und wisse er wä, guot sang noch waere,
er wurb vil endelich dar nä.Sin sun der kuster treibz ouch dar;
des haut si gar vil edels sanges,
die herren guot, ze semne brächt.
Einige Proben aus der Liederhandschrift .sind aufunserer Taf. 11 mitgetheilt.
5) In der Königlichen Bibliothek zu Brüssel be-findet sich das Wappenbuch des Herolds Gelre (Geldern,Amtsname), das der Herausgeber Herr Victor Boutonzwischen 1334 1370 datirt. Die erste Jahreszahl be-findet sich von des Herolds eigener Hand geschriebenauf zwei Blättern, die Jahreszahl 1369 in einem derGedichte, die einen Theil des Werkes bilden.
Die Gedichte umfassen alle Zweige der Amtstätig-keit eines Herolds: sie besingen die Fehden des Ebersder Ardennen; dann kommt ein Lied über die Schlachtbei Staveren, eine Reimchronik der Herzöge von Bra-bant, eine Reimchronik der Grafen von Holland, sodann13 Loblieder oder Blasons wie sie der Herausgeber sehrrichtig nennt.
Der zweite und wichtigste Theil des Werkes istdas JDapenboerf, enthaltend die Wappen geistlicher undweltlicher Fürsten, gefolgt von den Wappen ihrer Lehens-mannen.
Wir würden über das Wappenbuch nur dann einabschliessendes Urtheil abgeben können, wenn es unsvollständig vorläge. Zur Zeit fehlt noch der für unswichtigste Theil. Der bereits genannte Herausgeberhat bis jetzt edirt:
Wapenboeck ou Armorial de 1334 ä 1372 contenantles noms et armes des princes chretiens, ecclesiastianes