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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. III. 3.

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König Ladislaus von Ungarn und Böhmen thut1453 (12. März) seiner Stadt Liegnitz die Gnade, dassein jeder Bürgermeister dasselbe Jahr, so er Bürger-meister istuns und der Krön zu Beheim undder Stadt zu Ehren tragen soll und mag einenguidein Leo an einem silbernen Halsband" i). Gleich-zeitig wurde das Stadtwappen mit dem goldenen Löwengebessert.

In der Schweiz tragen die Waibel (früher herolds-miissige Beamte, jetzt Amtsdiener) heute noch ein Amts-zeichen mit dem Wappenschilde des Cantons oder derStadt, in deren Diensten sie stehen. Vergl. die Ab-bildung eines Appenzellischen Waibelschildes aus dem16. Jahrh. im Anzeiger ffr schweizerische Alterthums-kunde. 1871. Taf. XIX u. 8. 232.

Die Trompeten trugen einen Wappenschmuck (denschon Bartolus de Saxoferrato kennt) in der Form einesfahnenartigen Tuches, der von der Trompete herabhing.

Kaiser Friedrich III. gab zu Neustadt am 24. August1452 der Stadt Lindau das Recht, einen Stadttrompeterzu erhalten, der das Panier und Wappen der Stadt anseiner Trompete führe.

In einer herzogl. sächsischen Rechnung im Wei-mar'schen Archiv (1556 57) wird folgender Posten ver-rechnet:xv gülden x gl. meister Peter dem Maller das eretzliche vhanen auf die gezelt, vnd die pa-nier an die Trometen gemahlen hat.

Ferner für 1557-58:xxx viij fl. xviij gl. von vj Trometerfanen, vnd ijfahnen vber die kesselbauken zu mahlen von jederv fl. vnd vonn einem wappen vffs gezelt.

Vielfältig wurden öffentliche Bauten, Brunnen,Denkmäler u. dergl. mit Wappen geschmückt oder be-zeichnet.

Auf der Spitze des Rathhaus-Thurmes zu Brunn^a-gt der nahezu einen Meter hohe, aus starkem Kupfer-blech im J. 1628 hergestellte doppelköpfige Reichsadler,«essen Brust mit dem Wappenschilde der Stadt Brunnbelegt ist 2).

Man sieht noch heute in ganz Henneberg die Henneund nicht den sonst üblichen Hahn als Wetterfahne(Wahrzeichen) auf vielen Kirchtürmen, Rathhäusernu nd als Schild an den Gasthäusern 8 ).

Ein bekannter Kunstkritiker 4 ) schreibt über diektadt Bern:

»Bern wäre nicht zu denken ohne seine altenötrassenbrunnen mit ihrem, zuweilen ziemlich räthsel-naften, Skulpturenschmuck und ohne seine Schaar vonBären, von in Stein gemeisselten, gemalten, in Erz ge-gossenen, und lebendigen zur Ehre der Stadt im Bären-graben an der Nydeckbrücke gehaltenen und ernährten.{'16 alten Meister behandelten dies Wappenthier meisthumoristisch. AmKindlifresser - Brunnen" zeugt auchdie Darstellung der von der Säule getragenen Haupt-gnippe, die ihm den Namen gab, der grimmige Kin-derfresser , mit den sich sträubenden jammernden Klei-nen im Gürtel und im Sack an seiner Seite trotzdes grausamen Gegenstandes, von so prächtigem HumorWs echtem Talent. Eben so lustig ist dann auch derZeigen von kleinen musicirenden und gewappneten Bären-

1) Vergl. Urkunde No. 65.v 2) Mittheilungen der k. k. Centralcommission N. F.x - S. CLX.g 3) Zeitschr. f. preuss. Gesch. u. Landesk. X. (1873)

4) Ludwig Pietsch in der Vossischen Zeitung No. 329Voi & 17. Juli 1884.

gestalten behandelt, welcher den Fuss dieses Säulen-schaftes umringt. Dass aber an dem modernen bronze-nen Reiterdenkmal, welches die Stadt 1847 ihrem Be-gründer, dem Herzog Berchthold V. von Zähringen,errichten Hess, auf den vier Ecken des breiten Piede-stals lebensgrosse, ganz naturalistisch durchgearbeiteteBärenfiguren hocken, scheint mir kein besonders glück-licher und geistreicher künstlerischer Gedanke des Bild-hauers (Tscharn er)."

6. Capitel.

Das %»*»|i|n-i» »1h Hoheltszeirhen.

Als Hoheitszeichen fanden die Wappen einen sehrwichtigen Gebrauch. Als solche wurden sie in Mark-steine gemeisselt, an öffentliche und Privatgebäude alsMerkmal des Besitzes oder Schutzes angeheftet. InKriegszeiten Hessen die Neutralen ihre Wappen in ge-fährdeten Ortschaften zum Schutze ihrer Unterthanenanbringen. Bei Besitzveränderungen, namentlich dann,wenn der Rechtstitel bestritten war, wurde das Wappeudes Besitzergreifers öffentlich angeschlagen.

lieber alte Marksteine in der Schweiz schreibt einungenannter Verfasser 6 ):

Verfolgt der Wanderer die Marklinie z. B. aufSolothurnischer Seite bis in das Dickicht und auf dieHöhe des Blauen, so erheben sich vor seinen Blickenauf dem langen nackten Rücken der Kallhöhe zwischenKlein-Lützel und Burg eine Reihe alter und starkerSteine, auf welchen er mittagwärts das Wappen vonSolothum erblickt. Stellt er sich aber auf die entgegen-gesetzte Seite, was sieht er? Keineswegs das fürst-bischöfliche Wappen, das sonst an den Grenzen des ehe-maligen Fürstbisthums steht, sondern das Wappen derFreiherrn von Wessenherg. Das führt ihn znm Schlüsse,dass Burg eine Herrschaft der Wessenberge und derBischof nur der Lehensherr war. Geht er der Mark-linie weiter abendwärts nach, bis sie auf dem Signal-felsen am Römel gegen Norden sich wendet und dieGrenzen gegen Frankreich bildet, so sieht er auf altemnoch unversehrten Steinen einerseits das gleiche Wap-pen von Wessenberg, anderwärts wohl die aufgehaueneLilie, aber darunter das noch ganze oder beschädigteWappen von Pfirdt mit den zwei rückwärts aneinanderstossenden Fischen. Das muss ihn auf den richtigenGedanken führen, dass er an der Grenze der ehemaligenGrafschaft Pfirdt stehe."

1431 Hess der Rath von Luzern auf jedem der dreiHauptthore von Sursee durch Maler Hans Fuchs zweigegeneinander gekehrte Stadtwappen von Luzern unddarüber den Reichsschild malenin ein hupsch veldungund listen darum." Der Rath aber sendete einen Maurerdahinder in überwerf und glette." (RathsprotokollIV, 163) Die Surseer wollten, dass man dazu auch ihrStadtwappen anbringe, allein die Luzerner gestattetendiess nicht *).

Als die Stadt Würzburg Ende des 14. Jahrhundertsvon der Landeshoheit ihres geistlichen Landesherrn mitHülfe des Königs Wenzel freizukommen hoffte, Hess siean ihr Rathhaus den Reichsadler anmalen. Ein histo-risches Volkslied aus jener Zeit (13971400) erzählt:

5) Der betreffende sehr lesenswerthe Aufsatz unterder Ueberschrift:Markstein - Literatur" steht im An-zeiger f. schweizerische Alterthumskunde. 1857. S. 1 ff.13 ff.

6) Anzeiger f. Schweiz. Alterthumsk- 1881. S. 170.